Board Of Metal

Normale Version: Ein paar Gedanken zur RIAA Gefahr...
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Irgendwie fuehrt mich die ganze Geschichte dazu zu hinterfragen ob eine IP nach deutschem Recht ueberhaupt Beweiskraft hat. Immerhin ist ein Autokennzeichen, im Falle einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat ja auch kein Beweis fuer die Schuld des Autobesitzers.

Was passiert z.B. wenn ich hier bald, hoffentlich, ausziehe und die RIAA im Oktober Daten auswertet die auf Straftaten durch diesen Anschluss hier schliessen lassen und dann den Mann meiner Mutter anzeigen, obwohl der mit Filesharing herzlich wenig zu tun hat.

Es muessten doch schon deutlichere Beweise her oder? Denn auch die MAC Adresse des Rechners duerfte keine Beweiskraft haben, denn es kann ja sein, dass ein Kumpel da am Platz war. Sie muessten mich ja schon durch die Webcam "geblitzt" haben, um beim Autobeispiel zu bleiben.

Nur ein paar Gedanken, was sagen die Jura-Studenten o.ae. hier im Board dazu?

cicero

P.S. es ist natuerlich nur ein Gedankenspiel. Mit Filesharing oder Raubkopien habe ich nichts zu tun.
Die IP ist kein Beweis sondern nur ne Moeglichkeit deine Adresse heraus zu finden. Wenn dann die Gruenen zur Hausdurchsuchung kommen und du hast keine MP3s auf der Festplatte oder unterm Bett versteckt, gibt es auch keine Beweise gegen dich. Die meisten Leute, die Mp3s ausm Netz ziehen, werden diese ja aber irgendwo abspeichern und wenn das dann gefunden wird, ist auch irgendwie bloed. Alles besser auf der legalen Seite bleiben.

Es gibt keinen Grund "Strafzettel" von irgendwelchen dubiosen Gesellschaften ohne vorher erfolgte Hausdurchsuchung zu bezahlen.
Das ist alles schon klar, aber sind Hausdurchsungen bei Zivilprozessen drin?

Dann duerfte ja hoechstens der Besitz und nicht das Anbieten von Raubkopien eine Rolle spielen, das duerfte rechtlich doch einen deutlichen Unterschied machen.

Naja, hilft wohl nur die Festplatten im Garten zu verbuddeln Smile
Denn auf Beugehaft wegen verschluesselter Platten hab ich keine Lust...

cicero

P.S. hab noch einen Guide zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen dabei, also wenn jemand interessiert ist ...

Petski

schliesse mich Charlies Meinung an.

und bzgl. Zivilprozess: Hausdurchsuchungen sind m.E. nur bei Straftatbestaenden (-->StGB) moeglich.
Und da gibt es sicherlich einige, die erfuellt werden (koennten). Sollte dies der Fall sein, waere die Staatsanwaltschaft ja verpflichtet, diesen nachzugehen und dann gaebe es bei begruendeten Verdachtsmomenten (Anbieten von Dateien+Log der IP usw) sicherlich auch nen Durchsuchungsbefehl.

Smile

mach666

Petski schrieb:schliesse mich Charlies Meinung an.

und bzgl. Zivilprozess: Hausdurchsuchungen sind m.E. nur bei Straftatbestaenden (-->StGB) moeglich.
Und da gibt es sicherlich einige, die erfuellt werden (koennten). Sollte dies der Fall sein, waere die Staatsanwaltschaft ja verpflichtet, diesen nachzugehen und dann gaebe es bei begruendeten Verdachtsmomenten (Anbieten von Dateien+Log der IP usw) sicherlich auch nen Durchsuchungsbefehl.

Smile
Es gibt auch Straftatbestaende ausserhalb des StGB, wie z.B. Betaeubungsmittelgesetz, Abgabenordnung, Strassenverkehrgesetz, ect...und eben auch im Urheberrechtsgesetz
ein glueck habe ich nur sicherheitskopien von meinen cd´s gemacht und wenn sich leute so dreisst in meinen pc hacken und meien cd´s saugen kann ich als normaluser doch nichts machen.....................
oder sollte ich etwa?

Totenmond

intressante ueberlegung.. wobei der AJ dann wahrscheinlich doch als absicht durchgeht Smile

Petski

mach666 schrieb:Es gibt auch Straftatbestaende ausserhalb des StGB, wie z.B. Betaeubungsmittelgesetz, Abgabenordnung, Strassenverkehrgesetz, ect...und eben auch im Urheberrechtsgesetz
ja, hast natuerlich vollkommen Recht. war nur ein Beispiel um zu verdeutlichen, dass aufgrund von Zivilprozessen keiner eine Hausdurchsuchung durchbekommt

mMn kann die die RIAA also auf Schadensersatz oder sonstwas verklagen; Durchsuchung geht aber nur, wenn auch Straftatbestand beruehrt ist (scheint)

Smile

mach666

Petski schrieb:mMn kann die die RIAA also auf Schadensersatz oder sonstwas verklagen; Durchsuchung geht aber nur, wenn auch Straftatbestand beruehrt ist (scheint)

Smile
Soweit korrekt, es gibt zwar auch eine "zivilrechtliche Hausdurchsuchung", allerdings meines Wissens nur im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, d.h. das Gericht muesste dem Klaeger den Anspruch schon bestaetigt haben, dass haette dann aber nichts mehr mit Bewisfindung zu tun.

Inwieweit IP-Daten jetzt beweiserheblich sind weiss ich leider auch nicht, koennte es mir aber durchaus vorstellen. Sicher ist, das die Klaegerseite im Prozess einen Beweis fuehren muss, andere Wege als Speicherung von IP-Daten ect. fallen mir dazu aber auch nicht ein.

zu der Grossvater Geschichte:
Das ganze passierte ja in Amerika, in Deutschland besteht natuerlich ein Schadensersatzanspruch in erster Linie gegen den der den auch den Schaden verursacht hat, es koennte jedoch z.B. dem Besitzer des Computers auch eine schuldhafte Mitverursachung zugerechtnet werden koennen, wenn er z.B. durch Fahrlaessigkeit ermoeglicht hat, dass jemand an seinem PC etwas herunterlaedt. Auf jeden Fall trifft ihn aber denke ich die Gegenbeweislast, d.h. er muesste schon vor Gericht nachweisen, dass nicht er den Schaden, verursacht hat.
cicero schrieb:P.S. hab noch einen Guide zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen dabei, also wenn jemand interessiert ist ...
immer her damit Smile
jo ich hab den guide, auch nicht mehr wuerde den auch gerne haben Smile
ontopic: k.a. Smile denke aber auch dass es nicht ganz so einfach ist eine hausdurchsuchung durchzubringen. auf jedenfall immer nach ner bescheinigung fragen.
Zitat:Disturbeds Frontmann David Draiman aeusserte sich in einem Interview aeusserst kritisch zur RIAA-Hetze gegen P2P-File Sharing-Systeme. "For the artists, my ass," meinte er wortgewandt. Ausserdem: "I didn't ask them to protect me, and I don't want their protection." Des weiteren schlaegt er vor, dass die Konzerne die Technik lieber nutzen sollten, anstatt sie zu bekaempfen. Wie weit die RIAA mit ihrer Kampagne schon geht ("P2P-User sind Paedophile")