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Zitat:Lime Wire schlaegt zurueck    | Drucken |
Dienstag, 26. September 2006

Die juristische Auseinandersetzung um die Rechtmaessigkeit von Tauschboersen wird erneut angefacht: Nachdem der P2P-Tauschdienst Lime Wire im August von mehreren Musikverlagen mit einer Klage (PDF) konfrontiert wurde, strengt das New Yorker Unternehmen nun eine Gegenklage (PDF) an.

Den Verlagen - allesamt Mitglieder des Musikverbandes RIAA - wird ein Verstoss gegen das Kartellrecht vorgeworfen. Die Klage der RIAA-Verlage dient angeblich nur dazu, die Kontrolle ueber einen unabhaengigen Distributions-Kanal zu uebernehmen. Lime Wire soll mit dieser Klage entweder aus dem Geschaeft gedraengt, oder zur Kooperation gezwungen werden.

Eine Argumentation, die das Gericht sicher nicht ungeprueft abweisen kann. Ebenso wie es noetig sein wird, die Vorwuerfe der Verlage genauer unter die Lupe zu nehmen. Diese koennen sich zwar auf das Urteil des US Supreme Court vom vergangenen Jahr stuetzen. Doch dieses Urteil wird moeglicherweise auch etwas zu weit interpretiert.

Das Hoechste Gericht bezeichnete im November die Tauschboersen Grokster und Morpheus als illegal, weil sie nicht nach Ansicht der Mehrheit der Richter "absichtsvoll" die Verletzung von Urheberrechten foerdern und sogar Beihilfe dazu leisten. Als Beweis fuer diese Annahme bezeichnete es das Gericht, dass die Beklagten keinerlei Anstrengungen unternommen hatten, den Missbrauch etwa durch Filter einzudaemmen. Support-Mitarbeiter unterstuetzten die Anwender im Gegenteil sogar bei der Benutzung eindeutig illegaler Kopien.

Aber diese Beweislage kann nicht einfach auf den Fall Lime Wire uebertragen werden, denn wie sogar in der Klageschrift festgestellt wird, warnt der Software-Hersteller vor der illegalen Nutzung des Systems. Noch viel schwerwiegender duerfte aber sein, dass Lime Wire im Jahr 2003 den Anlauf unternommen hat, unter dem Namen "MagnetMix" einen legalen Musikvertrieb zu starten.

Dieses Vertriebsmodell hatte ausserdem vorgesehen, den Datenaustausch zwischen den Anwendern ueber ein Filtersystem zu kontrollieren. Doch dieses Vorhaben musste aufgegeben werden, weil keiner der heutigen Klaeger bereit war, mit Lime Wire zu kooperieren. Man habe Lime Wire noch nicht einmal "vernuenftigen Zugang" zu Hash-Werten der digitalen Musikstuecke gegeben, die eine Filterung erleichtert haetten.

Und noch heute weigerten sich die Verlage, Musiklizenz in einer Form anzubieten, die eine Nutzung im P2P-Umfeld moeglich mache. Stattdessen wuerden nur "Dead-End-Licences" angeboten, also Einmal-Lizenzen, bei denen der Download von einem Server erfolgen muss - und nicht aus einem P2P-Netz erfolgen darf, selbst wenn Kopierschutzmassnahmen auch dort den Missbrauch wirkungsvoll verhindern.

Das alles sei nur geschehen, um einen unliebsamen Wettbewerber vom lukrativen Online-Handel auszuschliessen und ihn als "illegal" zu brandmarken.  Wobei die Tauschboerse mit besonderer Genugtuung darauf hinweisen kann, dass derzeit mehrere Staatsanwaltschaften mit dem Thema "Preisabsprachen im Online-Muksikhandel" beschaeftigen, und dass mindestens 14 Sammelklagen wegen angeblicher Absprachen anhaengig sind.

Hm, endlich mal eine Klage gegen die Musikmafia welche auf den 1. Blick logisch und einleuchtend klingt.
Hoffe Limwire kann der Mafia mal so richtig boese weh tun und wenn sie sich nur fuer sich selber Geld rauspressen Uthumb
weirdest!
auf eine verdrehte art logisch ^^.....muss das Gericht halt rausfinden, wer das groessere Unrecht begangen hat
ein schoener Ansatz..  ich wuensche da mal viel erfolg..