14.09.2007, 09:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2007, 09:55 von JoeyDeMaio.)
Jaja, wer kenn den Namen Gravenreuth nicht.
Schon zu Amigazeiten geisterte dieser Name durch die Szene.
Wer kennt nicht die Tanja/Sonja usw. Briefe, bei deren Inhalt es um tauschen von Gamez ging.
Von daher gilt Gravenreuth als Vater aller Abmahnanwaelten.
Nun hat er aber den Bogen ueberspannt:
Quelle: http://www.taz.de/index.php?id=nord-aktu...fffbc36a0d
http://www.taz.de/index.php?id=hitliste&...4b6&src=MA
Mein Kommentar dazu: Hang him up high, even higher
Schon zu Amigazeiten geisterte dieser Name durch die Szene.
Wer kennt nicht die Tanja/Sonja usw. Briefe, bei deren Inhalt es um tauschen von Gamez ging.
Von daher gilt Gravenreuth als Vater aller Abmahnanwaelten.
Nun hat er aber den Bogen ueberspannt:
Zitat:Freiheitsstrafe fuer Abmahnanwalt
Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.
Berlin taz Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den beruechtigten Muenchner Abmahnanwalt Guenter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestaetigungs-E-Mail fuer den taz-Newsletter erhalten hatte. Die taz hielt das "double-opt-in"-Verfahren fuer zulaessig (dem Besteller wird eine Bestaetigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhaelt er fortan nur dann, wenn er die E-Mail zuruecksendet: das Verfahren wird auch von Behoerden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet).
Das Landgericht Berlin erwirkte indes auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfuegung gegen die taz. Zugunsten von Gravenreuth wurde ein zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die taz am 30. Juni 2006 zahlte.
Gleichwohl pfaendete Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz (www.taz.de) und behauptete, auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten zu habe.
Trotz Widerspruchs der taz versuchte er fortan, die Domain zu verwerten, und publizierte zu diesem Zweck die Pfaendung der Domain sogar auf seiner Homepage. An der von Gravenreuth geplanten Versteigerung der Domain hinderte ihn erst im Oktober 2006 eine einstweilige Verfuegung, die das Landgericht zugunsten der taz erliess. Das gegen die taz ausgesprochene Verbot, die Newsletter mit "double-opt-in"-Verfahren anzubieten, ist auf deren Widerspruch hin mittlerweile aufgehoben. Der Newsletter kann also noch online bestellt werden.
Die taz liess durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenueber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 foerderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Buero und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer frueheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfaelschung in 60 Faellen nicht mehr fuer ausreichend.
Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewaehrung aus: "Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschuetzt werden."
Sie saehe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafuer, dass sich der Angeklagte zukuenftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewaehrung -wenn auch nicht rechtskraeftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines aehnlichen Deliktes eine weitere Anklage in Muenchen gibt.
Zitat:Zu dem Bericht auf heise.de gingen bis Donnerstagmittag schon mehr als 11.200 Leserkommentare ein. Ein solches Feedback auf eine Nachricht hatte das groesste deutsche Online- Forum der Computerszene bisher nur einmal erlebt, bei einem Artikel ueber den EU-Patentschutz von Softwarehttp://www.heise.de/newsticker/meldung/95843 <- 13.597 Beitraege
Quelle: http://www.taz.de/index.php?id=nord-aktu...fffbc36a0d
http://www.taz.de/index.php?id=hitliste&...4b6&src=MA
Mein Kommentar dazu: Hang him up high, even higher