15.08.2008, 06:18
Zitat:Durchfall rechtfertigt keine Raserei
Ein dringendes Beduerfnis kann in Einzelfaellen vor Gericht durchaus als Entschuldigung fuer ueberhoehte Geschwindigkeit durchgehen - allerdings nicht grundsaetzlich.
DueSSELDORF - Ploetzlich auftretender Durchfall trifft Menschen waehrend einer Autofahrt besonders schlimm. Deswegen koennen Fahrer fuer zu hohe Geschwindigkeitsueberschreitungen unter Umstaenden nicht voll zur Verantwortung gezogen werden. Das geht aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG,16) sowie aus zahlreichen Gerichtsentscheidungen hervor. Ein Freibrief fuer Raser ist die Notstandsregel jedoch nicht, wie eine Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts Duesseldorf deutlich macht.
In dem konkreten Fall war eine Autofahrerin auf einer auf 80 km/h limitierten Kraftfahrtstrasse mit Tempo 114 erwischt worden. Als Begruendung fuer den Verstoss gab sie einen ploetzlichen dringenden Stuhlgang an. Das zunaechst zustaendige Amtsgericht wandte jedoch ein, dass sich beim Auftreten des Problems eine Abfahrt in unmittelbarer Naehe befunden habe. Die Geschwindigkeitsuebertretung habe so keinen nennenswerten Zeitvorteil gebracht. Zudem habe die betreffende Kraftfahrtstrasse einen Seitenstreifen, wo die Verrichtung der Notdurft moeglich gewesen waere. Das Oberlandesgericht schloss sich diesen Argumenten an und verwarf die Beschwerde der Autofahrerin.
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