27.04.2003, 18:52
Zitat:<span style='font-size:14pt;line-height:100%'>Softwarebetreiber nicht fuer Copyright-Verletzungen der User verantwortlich</span>
Ein schwarzer Tag fuer die Unterhaltungsindustrie, die seit Jahren gegen die (ehemaligen) FastTrack-Clients klagt. Nach einem Urteil eines US-Bundesgerichts sind die Betreiber der beiden Filesharing-Clients Morpheus (Streamcast Networks) und Grokster (Grokster) nicht fuer Copyright-Verletzungen der User verantwortlich. Alles erinnert an das - auch von Napster als Argumentation verwendete - "Betamax-Technik"-Urteil von 1984.
"Die Angeklagten stellen zwar die Software zur Verfuegung, aber die User koennen entschieden, ob sie diese fuer legale oder illegale Zwecke gebrauchen," begruendete Richter Stephen Wilson die Entscheidung. Betonen muss man, dass das Urteil nicht die Legalitaet der Downloads wertet, sondern lediglich die Technik der Software, die sowohl fuer legale als auch fuer illegale Downloads genutzt werden kann. Filesharing-Clients, die nicht ueber eine zentrale Technik verfuegen, haben keinen Einfluss auf die Dateien die getauscht werden.
Vertreter der Unterhaltungsindustrie zeigten sich geschockt, sowohl MPAA (Motion Picture Association of America) als auch der Musikverband (RIAA Recording Industry Association of America) pruefen derzeit die rechtlichen Moeglichkeiten und werden auf jeden Fall Berufung einlegen. "Wir sind der Meinung, dass diejenigen, die zu Piraterie ermutigen, sie ermoeglichen und dann auch noch davon profitieren, auch zur Verantwortung gezogen werden muessen," wettert MPAA-Sprecherin Marta Grutka. "Wir hoffen, dass die Leute das jetzt nicht als Einladung zru Fortsetzung ihrer illegalen Aktivitaeten sehen." Etwas wortkarger aeussert sich die RIAA: "Wir ueberpruefen derzeit die Entscheidung und werden Berufung einlegen.
Naechste Instanz waere der U.S. Supreme Court, das seit 2001 laufende Verfahren koennte sich dann schnell noch etliche Jahre hinziehen. Dieses Urteil betrifft noch nicht den dritten FastTrack-Client Kazaa. Hier wird ein Urteil erst in naechster Zeit erwartet.
Eventuell ergeben sich aber auch ganz andere Moeglichkeiten. Wenn die Unterhaltungsindsutrie vor Gericht nicht gegen die Tauschboersenbetreiber gewinnen kann, ist sie vielleicht sogar fuer Verhandlungen bereit. Der Weg aus der Illegalitaet einer Tauschboerse koennte ueber Lizenzabgaben geebnet werden. Bisher sind alle Bemuehungen von diversen Tauschboersen-Betreiber abgeblockt worden. Mit diesem Urteil im Ruecken koennte sich das Blatt bald zu Gunsten von Napster's Erben aendern.
Hintergrund: Das Betamax-Urteil betraf den Elektronikkonzern Sony, dem damals erlaubt wurde, die sogenannte Betamay-Technik weiter zu verbreiten. 1984 hatte das Oberste Gericht der USA entschieden, dass die Technik legal sei, obwohl man damit Kopien von Filmen ziehen kann. Solange eine Technik sowohl fuer gesetzliche als auch ungesetzliche Zwecke einsetzen kann, muesse sie legal bleiben, so der Grundsatz des Urteils. Betamax war ein proprietaerer Video-Standard von Sony, der sich jedoch nicht gegen VHS von JVC und Panasonic durchsetzen konnte. Das Betamax-Format war ein MAZ-Format, das auf Kassetten mit 0,5 Zoll breitem Oxidband nach dem Colour Under-MAZ-Verfahren aufzeichnete.