05.09.2008, 08:26
Zitat:Google hat die Nutzungsbedingungen seines Browsers Chrome entschaerft, nachdem massive Kritik laut geworden war. In der bisherigen Version raeumte Google sich umfassende Rechte ein, alle Eingaben des Nutzers fuer sich zu verwenden.
Die erste Version der Nutzungsbedingungen gehe auf den Versuch zurueck, die gleichen Vorgaben wie bei allen anderen Google-Diensten auch bei Chrome zu verwenden, um so Verwirrung unter den Anwendern zu vermeiden. In einigen Faellen, so wie jetzt bei Chrome wuerden die Nutzungsbedingungen fuer ein spezifisches Produkt aber auch Klauseln enthalten, die "nicht gut zum Gebrauch des Produkts passen", so Google gegenueber Cnet.
Man habe sich deshalb entschlossen, den 11. Paragraphen der Nutzungsbedingungen von Google Chrome zu ueberarbeiten, hiess es weiter. Dieser Teil des Abkommens raeumte Google bisher ein allumfassendes Recht ein, alles was der Nutzer in den Browser eingibt, fuer sich zu verwenden.
Konkret hiess es da, dass der Nutzer durch das "Einreichen, Veroeffentlichen oder Anzeigen von Inhalten Google ein dauerhaftes, nicht zu widerrufendes, weltweites, gebuehrenfreies und nicht-exklusives Recht zur Reproduktion, Adaption, Modifikation, uebersetzung, Veroeffentlichung, oeffentlichen Auffuehrung, oeffentlichen Anzeige und Weiterverbreitung" einraeumt.
Inzwischen hat Google die fragliche Sektion ueberarbeitet und klar gestellt, dass die aenderungen rueckwirkend auch fuer alle schon zuvor durchgefuehrten Downloads und Installationen von Chrome gelten. Seit kurzem heisst es in Sektion 11 der Nutzungsbedingungen, dass der Nutzer die Urheberrechte und alle anderen Rechte an seinen Eingaben behaelt.
Fuer alle anderen Google-Dienste gilt die oben beschriebene Regelung weiterhin. Unterdessen wurden neue Bedenken von Datenschuetzern laut, was die Speicherung von Nutzereingaben durch Google angeht. Gerade die Multifunktions-Adressleiste von Chrome wird skeptisch beaeugt. Kritik kommt unter anderem von der Electronic Frontier Foundation.
Die Omnibox genannte Adressleiste ist vor allem deshalb problematisch, weil Google sich das Recht vorbehalten will, nutzerbezogene Informationen zu speichern. Wer die Vorschlagsfunktion von Chrome aktiviert laesst und Google als Standard-Suchanbieter auswaehlt, muss wissen, dass das Unternehmen alle Eingaben in der auch als Suche funktionierenden Adresszeile eventuell auf seinen Servern speichert.
Nach Angaben von Google sollen rund 2 Prozent aller dieser Daten dauerhaft gespeichert werden, was auch die IP-Adresse des jeweils anfragenden Rechners mit einschliesst. Der Suchmaschinenbetreiber und Werbevermarkter verwendet die Informationen zur Erstellung von Nutzerprofilen, anhand derer dem Anwender dann individualisierte Werbung angezeigt werden kann.
Immerhin, macht das Gesamtprodukt in Punkto Datenschutz aber immer noch nicht "gut"
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