03.05.2003, 23:47
Zitat:Verizon verliert zweite Runde gegen RIAA
US-Richter entscheidet: Provider muss Kundendaten herausgeben
Der US-Provider Verizon hat die zweite Runde gegen die Musikindustrie verloren. Der US-Richter John Bates hat die Einwaende von Verizon abgewiesen, die Freigabe der Personendaten wuerde die Verfassungsrechte der Kunden auf Privatsphaere und Anonymitaet verletzten. "Dieser Spruch bedeutet, dass die RIAA oder jeder andere, der behauptet Copyright-Inhaber zu sein, verlangen kann, dass ihr Provider ihre Identitaet ausliefert ohne es ihnen mitzuteilen oder ihnen die Moeglichkeit zu geben, zu beweisen, nichts Falsches getan zu haben", kommentierte Cindy Cohn, Rechtsbeauftragte der Buergerrechts- und Konsumentenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), das Urteil.
Rechtsgrundlage der Entscheidung ist das umstrittene US-Copyrightgesetz, der Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Es ermoeglicht Urheberrechteinhabern von einem Provider Informationen ueber Kunden zu verlangen, die urheberrechtlich geschuetztes Material anbieten. Dabei ist keine vorherige richterliche Genehmigung notwendig. Kritiker haben auch angemerkt, dass dadurch auch kein Beweis der Urheberrechtsverletzung noetig sei. Die Privatsphaere von Peer-to-Peer-Usern (P2P) sei daher schon bei blosser Behauptung einer Copyright-Verletzung gefaehrdet.
"Wenn User von Piraten-P2P-Seiten nicht identifiziert werden wollen, sollen sie nicht das Gesetz durch illegale Verbreitung von Musik brechen", sagte RIAA-Praesident Cary Sherman zu dem Urteil. Der Spruch mache klar, dass sich der User nicht hinter dem ISP verstecken koenne. Die EFF fuehrt hingegen Beispiele an, bei denen User von der Musik- und Filmindustrie vermeintlich als Piraten identifiziert wurden: So wurde ein nicht urheberrechtlich geschuetzter Film als Urheberrechtsverletzung angegeben, weil er den selben Titel (U-571) wie ein Hollywood-Produkt hatte. Eine Buchbesprechung von Harry Potter wurde ebenfalls angefuehrt. Mit derartigen Behauptungen werde die Privatsphaere der jeweiligen Personen ungerechtfertigt verletzt. Eine auf blosser Vermutung beruhende Copyright-Verletzung diene als Entschuldigung die Verfassungsrechte einfacher Internet-User zu umgehen, so Cohn.
Auch Richter Bates raeumte ein, dass einige Nutzer aufgrund legaler Aktivitaeten betroffen sein koennten. Diese Bedenken fallen aber laut Bates nicht ins Gewicht. Der Richter lehnte auch die Aussetzung des ersten Urteils ab. Verizon hat somit noch 14 Tage um Berufung einzulegen. Der ISP hat angekuendigt, jedes Rechtsmittel auszuschoepfen, um die Privatsphaere seiner Kunden zu schuetzen. Neben Verizon zieht auch die EFF gemeinsam mit 28 Buergerrechts- und Konsumentenschutzgruppen gegen die Entscheidung zu Felde.
Nach Angaben von AOL und T-Online gegenueber eines deutschen Computer-Magazins brauchen sich deutsche User nicht vor aehnlichen Verfahren zu fuerchten. "Nach den juristischen Gegebenheiten in Deutschland, ist es dem Provider nicht gestattet, die User-Daten einfach so auszuhaendigen", so Michael Schlechtriem, Pressesprecher von T-Online. Dem stimmt sein Kollege von AOL zu.