06.05.2003, 07:02
Zitat:Fernseher und Videorecorder in mehreren US-Staaten illegal
Lobbying der Filmindustrie zeitigt Erfolge
Hollywood (pte, 5. Mai 2003 10:49) - Das jahrelange Lobbying der US-Filmindustrie zeitigt weitere Erfolge. Sechs Bundesstaaten haben einen Entwurf der Motion Picture Assocation of America <a href='http://safeurl.de/?http://www.mpaa.org' target='_blank'>http://www.mpaa.org</a> Gesetz werden lassen und damit den Betrieb von Videorecordern, Telefonen, Computern, Modems, Radioapparaten, Fernsehern, Handys, Anrufbeantwortern, Faxgeraeten und dergleichen verboten. Wer vor Entwicklung, Vertrieb oder Inbetriebnahme eines solchen Geraetes nicht die ausdrueckliche Zustimmung des jeweiligen "Communication Service Providers" einholt, verletzt Strafrecht und wird somit zum Kriminellen.
Die MPAA verkauft Politikern die neuen Regeln als kleine aenderungen bestehender Gesetze im Kampf gegen "Internet-Piraterie" und "Kabelfernsehen-Schmarotzer". In Delaware, Illinois, Maryland, Michigan, Pennsylvania and Wyoming wurden sie bereits Gesetz. Arkansas und Colorado haben den in Wahrheit weit reichenden Gesetzentwurf ebenfalls beschlossen, dort ist noch die Unterschrift des jeweiligen Governors erforderlich. Erst als Texas und Massachussetts daran gingen, die gleichen Bestimmungen einzufuehren, wurden die Konsumentenschutzorganisationen Electronic Frontier Foundation <a href='http://safeurl.de/?http://www.eff.org' target='_blank'>http://www.eff.org</a> , Consumer Electronics Association <a href='http://safeurl.de/?http://www.ce.org' target='_blank'>http://www.ce.org</a> und Public Knowledge <a href='http://safeurl.de/?http://www.publicknowledge.org' target='_blank'>http://www.publicknowledge.org</a> aufmerksam und sofort aktiv. Sie nennen die neuen Gesetze "super-DMCAs" und betonen, dass sie noch deutlich umfassendere Beschraenkungen der Konsumentenrechte wie der ungeliebte, bundesweit geltende Digital Millennium Copyright Act vorsehen.
Die neuen Gesetze verbieten die Innehabung, Entwicklung, Weitergabe oder Nutzung jeglicher Kommunikationsgeraete in Verbindung mit einem Kommunikationsdienst (wie Telefonnetz, Mobilfunknetz, Kabel-TV, Internetzugang, Kabelradio, etc.) ohne die ausdrueckliche Genehmigung durch den Service Provider. Damit koennen die Kabel-TV-Anbieter ihr vor Jahrzehnten gefordertes Verbot von Videorecordern endlich durchsetzen oder beispielsweise Telefonnetzbetreiber nur bestimmte Geraete zulassen. Auch Exklusiv-Vertraege mit einzelnen Hardware-Herstellern sind nun moeglich, da den Kunden auch nur Geraete bestimmter Marke erlaubt werden koennen. Auch die Vorbereitung oder Veroeffentlichung jeglicher Plaene oder Instruktionen zur Herstellung solcher Geraete, wenn man Grund zur Annahme hat, dass ein solches Geraet zur Verletzung anderer Regeln genutzt werden wird, ist nun ein strafrechtliches Delikt. Zusaetzlich wird Verschleierung des Ursprungs jeglicher Kommunikation vor dem Service Provider untersagt.
Jedes Geraet, zu dem der Service Provider nicht explizit seine Zustimmung erteilt hat, ist verboten. Darueber hinaus werden den Unternehmen gegenueber Konsumenten auch vor Gericht Vorteile eingeraeumt. Beispielsweise muessen Beklagte, die vor Gericht verlieren, die Kosten der klagenden Unternehmen tragen, waehrend bei einem Obsiegen des Beklagten dieser seine Kosten nicht ersetzt erhaelt. Auch Schadenersatzzahlungen sind vorgesehen, selbst wenn der Service Provider gar keinen Schaden nachweisen kann.
Neben Massachusetts und Texas bereiten auch Florida, Georgia, Oregon, Tennessee und neuerdings auch South Carolina den Beschluss der sogenannten "Communications Security Acts" vor. Fuer zahlende Konsumenten sind unsichere Zeiten angebrochen. Die professionellen "Piraten" koennten derweil in der Masse der ploetzlich zu potenziellen Verbrechern gewordenen Usern unauffindbar werden. (Ende)
Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Daniel A. J. Sokolov,
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