Krasse Geschichte....Und wenn alles so stimmt wie er es beschreibt ist das im Rahmen der Notwehr und der Nothilfe zumindest nach deutschem Recht auch völlig legitim. Nach amerikanischem Recht ist das wahrscheinlich auch im Rahmen, die sind da ja nicht gerade zimperlich.
Für wie clever ich es halte, einen mit einer Schusswaffe augerüsteten Junkie zu attackieren, behalte ich für mich.
Für wie clever ich es halte, einen mit einer Schusswaffe augerüsteten Junkie zu attackieren, behalte ich für mich.
"In Deutschland gilt derjenige als viel gef