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Malevolent Creation Gitarrist in Schie
#10
(07.07.2009, 18:08)Bierbaron schrieb:
(07.07.2009, 14:55)braindad schrieb: wenn der junkie nur ein messer gezogen hätte, sähe das natürlich anders aus.
Ich bin zwar nur Laie und kein Jurist, Habe mich aber aus verschiedenen Gründen mit der Thematik beschäftigt.
Ein Messer ist eine tödliche (auf kurze Entfernung tödlicher als eine Schusswaffe!) Waffe und darauf darf angemessen reagiert werden. Es kann sein, dass ein eifriger Staatsanwalt in so einem Fall, also Notwehr mit Schusswaffe gegen Messer auf unmittelbare Entfernung, Anklage erhebt, aber ich setze € gegen Erdnüsse, dass der Angeklagte frei gesprochen werden wird.

lieblingsantwort der juristen: "es kommt drauf an". für den fall mit dem messer wäre etwa zu klären, wie nah der sich wehrende dem angreifer ist. ist er ausser reichweite, so dass noch keine unmittelbare gefahr für leib/leben besteht, könnte das für den schützen schon ins auge gehen. wenn der junkie allerdings in einer bewegung das messer zieht und schon damit auf dem weg richtung körper des anderen ist, wäre das natürlich ganz klar eine notwehrlage.

aber das ist ja alles recht spekulativ. ich habe hier ganze zeit ein bild im auge, bei dem der angegriffene 2-3m entfernt ist vom angreifer (hier dem junkie), denn mit der dem abgenommenen waffe wird er ja nicht in dessen körperlichen nähe geblieben sein. in dem fall muss man schon genaustens untersuchen, ob schon eine notwehrlage vorliegt, oder aber ob es für den "angegriffenen" reichen würde, mit der waffe und worten zu drohen, um den angriff im keim zu ersticken.

aber wie gesagt - da spielen zu viele faktoren rein. es kommt halt drauf an Smile
GIMME FUE GIMME FAH GIMME DABUJABUZA
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RE: Malevolent Creation Gitarrist in Schießerei verwickelt - von braindad - 07.07.2009, 22:06

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