08.07.2009, 21:26
Ich sehe das nach wie vor anders.
Ich habe ja
Und wenn es keine Überwachungskamera gibt hängt so gut wie alles von der Aussage des Zeugen und des Angeklagten ab.
Aber selbst wenn wir 2 oder 3 Meter Entfernung annehmen, das ist alles andere als sicher bei einem Messer oder einer anderen Nahkampfwaffe, Stichwort "Tuller Drill".
Wenn trainierte Schützen wie Polizisten gegen ein Messer auf 7 Yards (etwa 6,4 Meter) erwiesenermaßen in Lebensgefahr schweben, hat ein Nicht-Profi da noch schlechtere Karten. Oder eben bessere im Notwehrfall.
Wenn der Angeklagte sich vor Gericht nicht zu ner absoluten Idiotenaussage hinreißen lässt oder eine Sicherheitskamera irgendwie beweist, dass es mehr ne Hinrichtung als Notwehr war, steht mein Angebot mit den € gegen Nüsse
Ich habe ja
Zitat:Notwehr mit Schusswaffe gegen Messer auf unmittelbare Entfernunggeschrieben, also greift die Entfernungstheorie erst mal nicht.
Und wenn es keine Überwachungskamera gibt hängt so gut wie alles von der Aussage des Zeugen und des Angeklagten ab.
Aber selbst wenn wir 2 oder 3 Meter Entfernung annehmen, das ist alles andere als sicher bei einem Messer oder einer anderen Nahkampfwaffe, Stichwort "Tuller Drill".
Wenn trainierte Schützen wie Polizisten gegen ein Messer auf 7 Yards (etwa 6,4 Meter) erwiesenermaßen in Lebensgefahr schweben, hat ein Nicht-Profi da noch schlechtere Karten. Oder eben bessere im Notwehrfall.
Wenn der Angeklagte sich vor Gericht nicht zu ner absoluten Idiotenaussage hinreißen lässt oder eine Sicherheitskamera irgendwie beweist, dass es mehr ne Hinrichtung als Notwehr war, steht mein Angebot mit den € gegen Nüsse
"In Deutschland gilt derjenige als viel gef