wenn man es ihr denn beweisen kann...ansonsten könnte die sache mit der zuhälterei tatsächlich ein fall von übler nachrede sein. probieren könnte man es jedenfalls
stalking sollte auch einschlägig sein, wobei mal geschaut werden müsste, wie genau die österreichischen juristen "eine längere Zeit" definieren...
stalking sollte auch einschlägig sein, wobei mal geschaut werden müsste, wie genau die österreichischen juristen "eine längere Zeit" definieren...
GIMME FUE GIMME FAH GIMME DABUJABUZA