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Neues Urheberrechtsgesetz
#19
Totenmond schrieb:
Zitat:Das wird wohl letztlich heissen, dass wenn selbst irgendeine besondere Massnahme ergreifen musst um den eine technische Massnahme zu umgehen, das diese dann zunaechst einmal wirksam ist.
aeh, ist das benutzen eines tools wie z.b. Clone CD eine besondere technische masnahme? Eigentlich ist es ja einfach nur ein brennprogramm woher soll man als unbedarfter user wissen das das druecken des lustigen buttons mit den 2 cds drauf eine besondere technische masnahme is?
Also, mit der technischen Massnahme ist zunaechst einmal der Kopierschutz gemeint und diesen darf man jetzt nicht mehr umgehen. Mit CloneCd wuerdest du dies aber tun. Es muss dir dabei aber schon bekannt sein dass du mit dem Programm einen Kopierschutz umgehst, d.h. wenn du wirklich "unbedarft" bist dann waere das bis dahin wohl in Ordnung.
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Neues Urheberrechtsgesetz - von bAD kARMA - 12.09.2003, 20:36

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