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Polizei deckt Web-Piraterie auf
#8
BoehserOnkel schrieb:mal ne Kleine frage dazu!
Kann ich dann eigendlich grossartig "bestaft" werden wenn ich den ganzen scheiss nur fuer mich ziehe? oder wie sieht des da aus? und kommt des drauf an wo ich des ziehe? Weil gibt ja viele bezugsquellen dafuer! Wie Sharing Programme (die ich nicht nutze), IRC, oder ob ich zum beispiel den Stuff aus der FXP Szene beziehe!
kenn mich da nicht wirklich aus!  Unsure


onkel
Also.. soweit ich weiss, ist folgendes ist der Rechtsstand fuer Filme & Musik *vor* der Urheberrechts-Gesetzesnovelle, die kuerzlich in kraft getreten ist (oder noch treten wird, weiss nit genau).

Erlaubt ist:
- Zur Herstellung einer privaten Kopie den Kopierschutz zu knacken (ist nach der Gesetzesnovelle definitiv verboten!).
- Von DVD, LP, Software eine private Kopie zu machen. (bleibt zwar afaik weiterhin erlaubt, ist aber aufgrund des Verbots von Umgehung des Kopierschutzes nicht mehr realistisch)
- Zur Komprimierung eines Filmes oder eines Albums einen 'legalen' Codec (divX, mp3, etc.) zu verwenden
- Kopien von CDs oder Filmen im Bekanntenkreis zu verschenken

Klar verboten ist:
- Kopien von Filmen/Alben zu verkaufen oder zu tauschen.
(hab die formulierung schon oefters gelesen, verschenken ist erlaubt, tauschen verboten - man erklaere mir das! Huh )
- Filme, LP mit einem Filesharing-Dienst anzubieten (Upload = Boese Smile )

Nicht ausdruecklich verboten, aber auch nicht ausdruecklich erlaubt:
- Film, LP mit einem Filesharing-Dienst aus dem Internet laden
=> daraus folgt zu deiner Frage, wenn du nur saugst, aber nicht anbietest, wirst du nach (jedenfalls bisheriger) gesetzeslage hoechstwarscheinlich nicht belangt werden koennen.



Wie das mit Software und Games ausschaut weiss ich nicht, wird aber wohl aehnlich sein.

man korrigiere mich falls ich mich irre Rolleyes
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