16.12.2002, 19:17
Abraham'Lincoln schrieb:richtig, zumal ich gelesen hab, dass angeblich kannibalismus in Deutschland nicht verboten ist, da das Gesetz solch abstrakte Faelle garnicht beachtet. (sind nicht vorgesehen)Naja mit dem ersten Punkt hast du bedingt Recht, ich wuesste nicht das im Gesetz etwas von Kannibalismus steht, also alleine Menschenfleisch zu essen waere nicht strafbar. Allerdings gibt es keinen Weg an Menschenfleisch ueberhaupt heranzukommen der nicht strafbar waere.
So gesehen saesse der Typ nur im Knast, weil er keinen beweis fuer den Freiwilligen Tod des anderen hat.
Aber.. nie nix genaues weiss man nicht..
Der zweite Punkt ist aber eindeutig, wenn jemand einen umbringt ist es scheissegal ob der andere sich freiwillig hat toeten lassen, da bewahrt ihn auch ein Beweis nicht vor dem Knast, wenn er ganz viel Glueck hat wird er wegen Toetung auf Verlangen bestraft, die Hoechststrafe waeren da nur 5 Jahre, was ich allerdings nicht glaube, da er ja scheinbar selber Motive (z. B. sexuelle) hatte die unter den Mordtatbestand fallen. Generell kann man ueber sein Leben nicht verfuegen ("nicht dispositives Rechtsgut" im juristischen Fachchinesisch), d. h. eine Einwilligung ist nutzlos, die Toetung bleibt trotzdem strafbar.
Anders ist das bei der Koerperverletzung (in diesem Fall Schwere Koerperverletzung, --> Abschneiden des Penis), in die kann man schon einwilligen, allerdings darf die Tat nicht gegen "die guten Sitten verstossen" und zeig mir mal einen Richter der das so auslegt das Pimmel ab den guten Sitten entspricht.