16.12.2002, 20:46
Zitat:Pass wenn wir zusammen auf dem WOA in einem Zelt pennen, Nachts kriege ich immer Hunger und der Kuehlschrank ist dann 400Km entfernt...oeoeoeoehm. eigtl wollt ich ja gar net zum WOA *rotwerdzappelnanfangpfeifundschnellwegrenn*
Zitat:Es soll wohl auf auf Mord hinauslaufen, auf grund der extremen Sittenwidrigkeit.nope, siehe unten
Zitat:Der zweite Punkt ist aber eindeutig, wenn jemand einen umbringt ist es scheissegal ob der andere sich freiwillig hat toeten lassen, da bewahrt ihn auch ein Beweis nicht vor dem Knast, wenn er ganz viel Glueck hat wird er wegen Toetung auf Verlangen bestraft, die Hoechststrafe waeren da nur 5 Jahre, was ich allerdings nicht glaube, da er ja scheinbar selber Motive (z. B. sexuelle) hatte die unter den Mordtatbestand fallen.habe gestern im tv gehoert, das die anklage tatsaechlich auf "toetung auf verlangen" abgeaendert werden soll und es wohl auch durchkommen wird.
naja, so kann ich ihn in fuenf jahren nach nem guten rezept fragen... [aua, ich liebe solchen humor ]
GIMME FUE GIMME FAH GIMME DABUJABUZA