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Neues Urheberrechtsgesetz
#1
Hi Leute,

morgen tritt ja nun das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft und hat heute bereits ein erstes Opfer gefunden: CloneCD gibbet nicht mehr!

Na gut, es wird noch vertrieben, aber nur online und ueber eine Firma, die...aber das ist ja hier nicht das Thema.

Ich habe eben mal versucht herauszufinden was ich nun noch darf und was man mir verbieten will. Um nicht allzuviele Wahrsager- und Kaffeesatzleserweisheiten mitzunehmen bin ich gleich bei www.bundesdingsbumsministerium dot de vorbeigesurft und hab mal das neue Urheberrechtsgesetz als PDF angeschaut.

Nun nach dem x-ten "Wird ersetzt durch" und "Wird geaendert von" bin ich bei den "Ausuebenden Kuenstlern" ausgestiegen und hab nix mehr verstanden. Ich halt mich eigentlich nicht fuer sonderlich beschraenkt (geistig) und musste auch einige Semester Recht im Studium belegen, aber wer soll denn bitte in einem Stueckwerk wie diesem noch durchsteigen. Wenn man solch umfangreiche aenderungen vornimmt, dann schreibt man das doch neu - in normaldeutsch verstaendlicher Form und juristisch korrekt versteht sich, oder?

Fakt ist, dass ich jetzt nicht mehr weiss als vorher. Fakt ist auch, dass ich keinen Bock habe, mich einen Sonntag lang durch dieses Machwerk eines masochistischen Regierungsadvokaten durchzukaempfen. Und ich weiss eines: KEIN Regierungs-Kleindarsteller (und die Top-Leute auch nicht!) ist in der Lage, schluessig dieses Regelwerk in umfassender Form zu erlaeutern.

Wenn ihr Lust habt mal ueber deutsche Unfaehigkeit zu lachen (oder zu weinen), dann schaut euch den Text mal selbst an.

C Ya
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Neues Urheberrechtsgesetz - von bAD kARMA - 12.09.2003, 20:36

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