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Neues Urheberrechtsgesetz
#8
Sicher ist das hohl, aber sag das unseren Politikern! Ich zitiere mal die Paragraphen (wie kopiert man eigentlich anstaendig aus PDF-Dateien?)...

§95b (1): "Soweit ein Rechtsinhaber technische Massnahmen nach Massgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Beguenstigten, soweit sie rechtmaessig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfuegung zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Masse Gebrauch machen zu koennen:" (hier kommt eine Auflistung der Bestimmungen Punkte 1 bis 5, interessieren aber keinen) "6. §53 (Vervielfaeltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)"

§53 ist der altbekannte Paragraph, der sich um die Privatkopie kuemmert. Man kann sich hier nur streiten, inwiefern diese schon frueher ueberhaupt erlaubt war, aber es steht fest, dass es sich beim §53 um altes Gesetz handelt, also das Gesetz, welches uns die Privatkopie bisher erlaubt hat (und immernoch erlaubt).

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Neues Urheberrechtsgesetz - von bAD kARMA - 12.09.2003, 20:36

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