Hallo, Gast! Registrieren

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neues Urheberrechtsgesetz
#13
Musik-CDs: Kein Kopierschutz. Ich habe das Recht, die Musik zu hoeren, und wenn die da noch irgendetwas mit dazupacken, was man nicht mitkopieren kann, dann isses mir wurscht. Gesetzt packt hier also nicht.

Computerprogramme: Wie schon gesagt (und zitiert(?)), sind Computerprogramme laut Gesetz nicht von den neuen Paragraphen betroffen. Hier packt's also auch nicht. Ansonsten kann man mit Alcohol jedes Programm/Spiel kopieren, und zwar in eine Imagedatei. Das Zielmedium fuer die Kopie ist nicht vorgeschrieben, von daher gibt es hierbei gar keinen Kopierschutz. Hier packt das Gesetz also auch nicht.

Einzig und allein bei DVDs oder VHS faellt Macrovision und CSS ins Gewicht. Aber selbst hier (wie in jedem anderen Fall auch) muss mir der Rechtsinhaber Mittel zur Verfuegung stellen, damit ich als Kaeufer Gebrauch von meinem Recht auf eine Privatkopie machen kann. Wie das aussehen soll? Keinen Schimmer...

Thema Kopierschutzkennzeichnung: Meines Wissens nach sind fast alle Computerspiele und Filme dem Gesetz nach NICHT ausreichend gekennzeichnet (es werden keine Angaben ueber die Eigenschaften der "technischen Massnahme" zur Kontrolle der Vervielfaeltigung gemacht), womit ich als Kaeufer also auch nie im Leben darauf kommen muss, dass eine solche technische Massnahme auf meinem "Werk" angewandt wurde, also: kein Kopierschutz - und damit packt das neue Gesetz ebenfalls nicht.

Fuer meine Begriffe bleibt also selbst vom Gesetz her alles wie vorher, und selbst wenn das nicht der Fall waere, wuerd's mich einen Scheiss kuemmern.
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Neues Urheberrechtsgesetz - von bAD kARMA - 12.09.2003, 20:36

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste