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Neues Urheberrechtsgesetz
#14
zur Privatkopie:
Edit: Soweit ich jetzt das jetzt verstanden hab, sind weder CDs noch DVDs von § 95b erfasst, der Hersteller muss also keine Rip-Programme zur Erstellung einer Privatkopie von diesen Medien beilegen oder zur Verfuegung stellen.

zur "Wirksamkeit" von Kopierschutz iSd §95a:

"Der Regelung ist immanent, dass technische Massnahmen grundsaetzlich auch dann wirksam sein koennen, wenn ihre Umgehung moeglich ist. Andernfalls wuerde das Umgehungsverbot jeweils mit der Umgehung technischer Massnahmen infolge der dadurch erwiesenen Unwirksamkeit obsolet."

Quelle: Bundestagdrucksachen 15/38 S. 26

Das stammt aus der Gesetzerlaeuterung zum neuen UrhG, vielleicht auch mal interassant und <a href='http://safeurl.de/?http://safeurl.de/?http://safeurl.de/?http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500038.pdf' target='_blank'>hier</a> nachzulesen. Die ganze Gesetzesaenderung basiert ja sowieso auf einer EG-Richtlinie, d.h die Bundesregierung hatte eh keine Wahl, sie musste das Gesetz aendern.

allgemein zum Downloaden von Musik + Filmen:
Die Formulierung des § 53 I

"soweit nicht zur Vervielfaeltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird"

verbietet letztendlich auch das downloaden aus Tauschboersen. Zwar kann der Besitzer einer CD rechtmaessig eine Privatkopie erstellen (z.B. MP3) darf diese aber gemaess § 53 Abs 6 nicht verbreiten. Das zur Verfuegung stellen in einer Tauschboerse ist damit auch fuer den Herunterladenden offensichtlich rechtswidrig
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Neues Urheberrechtsgesetz - von bAD kARMA - 12.09.2003, 20:36

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