14.09.2003, 13:09
"Der Regelung ist immanent, dass technische Massnahmen grundsaetzlich auch dann wirksam sein koennen, wenn ihre Umgehung moeglich ist. Andernfalls wuerde das Umgehungsverbot jeweils mit der Umgehung technischer Massnahmen infolge der dadurch erwiesenen Unwirksamkeit obsolet."
Klingt fuer mich nach dem Hund der sich in den Schwanz beisst... Ab wann beginnt denn dann ein Kopierschutz?
"verbietet letztendlich auch das downloaden aus Tauschboersen. Zwar kann der Besitzer einer CD rechtmaessig eine Privatkopie erstellen (z.B. MP3) darf diese aber gemaess § 53 Abs 6 nicht verbreiten. Das zur Verfuegung stellen in einer Tauschboerse ist damit auch fuer den Herunterladenden offensichtlich rechtswidrig"
Ist da schon was bekannt inwiefern das bei nicht-gewerblichem "Vertrieb" geahndet bzw. verfolgt werden soll?
Ansonsten warte ich mal die Referenzurteile ab, denn das ist fuer mich Flickschusterei.
cicero
Klingt fuer mich nach dem Hund der sich in den Schwanz beisst... Ab wann beginnt denn dann ein Kopierschutz?
"verbietet letztendlich auch das downloaden aus Tauschboersen. Zwar kann der Besitzer einer CD rechtmaessig eine Privatkopie erstellen (z.B. MP3) darf diese aber gemaess § 53 Abs 6 nicht verbreiten. Das zur Verfuegung stellen in einer Tauschboerse ist damit auch fuer den Herunterladenden offensichtlich rechtswidrig"
Ist da schon was bekannt inwiefern das bei nicht-gewerblichem "Vertrieb" geahndet bzw. verfolgt werden soll?
Ansonsten warte ich mal die Referenzurteile ab, denn das ist fuer mich Flickschusterei.
cicero