15.09.2003, 01:43
Zitat:Das wird wohl letztlich heissen, dass wenn selbst irgendeine besondere Massnahme ergreifen musst um den eine technische Massnahme zu umgehen, das diese dann zunaechst einmal wirksam ist.
Demnach waere ja selbst das anbringen eines Cinch-Kabels zum Analogen Kopieren eine Umgehung der technischen Massnahme... Oder ist die nicht "besonders" genug? Das war ja meine Ausgangsfrage...
Zitat:Umgehung technischer Massnahmen
Strafrechtlich: Keine Strafbarkeit fuer privaten Gebrauch (oder persoenlich verbundene Personen) darueber hinaus schon
Zivilrechtlich: Es sieht wohl so aus, dass nicht einaml fuer den privaten Gebrauch die Umgehing technischer Massnahmen zulaessig ist, folglich auch hier Unterlassung und Schadensersatzanspruch (Aber: Wo soll da der Schaden sein?)
Ja davon hab ich auch gehoert... Dann muesste es aber beim Klaeger liegen zu beweisen, dass dadurch Schaden entstanden ist, respektive, dass man sonst eine Kaufabsicht hatte.
Ich koennte mir vorstellen, dass solche Zivilprozesse sich als nicht Praktikabel erweisen, denn ad 1 muessten sich die Konzerne dann ein noch groesseres Heer von Anwaelten leisten und ad 2 der Staat seine Juristischen Kapazitaeten in grossem Masse zur Verfuegung stellen.
Man kann ja bei Urheberrechtsverletzung durchaus in Dimensionen von mehreren Millionen Buergern sprechen. Wenn dann Klagen in hohem Ausmasse Erfolg haetten wuerde vermutlich sogar ein massiver wirtschaftlicher Schaden entstehen.
Ich denke also, dass es im privaten Bereich trotz des Zivilklage"rechtes" beim Status Quo bleibt.
cicero