06.10.2004, 04:01
Zitat:Hans, der Schwarzseher ...
.. oder warum infomierte Schwarzseher doch nicht so gefaehrlich leben
ein Beitrag von 1337, der nur der Unterhaltung dienen soll
Das ist Hans. Hans ist jetzt volljaehrig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebuehren in Hoehe von 16,15 fuer seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.
Das er die oeffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geraete verpflichtet ihn zu zahlen.
Komisch denkt sich Hans: Er soll fuer eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen moechte. Und je mehr Hans ueber die oeffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch moeglich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfaehrt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsaechlich erfuellt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbusse geahndet werden.
Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Antraege nicht - denn sie muesste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand waere gross - der Streitwert gering.
Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebuehr? Hans wird schnell fuendig:
Beim Einzug der Gebuehren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebuehreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der oeffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebuehreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behoerdlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzuerckgreifen.
Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft ueber vorhandene Geraete zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfuer ernste Anhaltspunkte vorhanden sein muessen macht er sich keine Sorgen. Tatsaechlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es wuerde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es koennte hoechstens der Besitz festgestellt werden, aber fuer einen rueckwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung muesste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismoeglichkeiten in privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles ueber die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafuer gefunden -> die Ablage Rund.
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebuehrenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der oeffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafuer bekommt er Provisionen.
Mehr zu diesem Thema gibt es hier: <a href='http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&tid=66' target='_blank'>http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modu...ewthread&tid=66</a>
Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tuer aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur ueberfuehren kann, wenn diese
mitwirken, laesst er die Wohnungstuer lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glueck noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rueckwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermoeglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geraete natuerlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Naehe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schliesslich muesste die GEZ ihm was nachweisen.
Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:
Die GEZ ignoriert er und dem Schergen oeffnet er nicht die Tuer. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schliesslich koennte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei groesseren Firmen. In aehnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers fuer einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" laesst sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.
Das schlimmste, was dem boesen Schwarzseher Hans also blueht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.
Hans koennte grossen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die muehlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geraete ordnungsgemaess abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rueckschein. Mit etwas Verzoegerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.
"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel fuer Musikantenstadl & Co. Ab naechstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebuehren auf ueber 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevoelkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fuente Haushalt sein. Fuer die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebuehrenschergen und einer mehrjaehrigen Rueckzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genuegend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnaeckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermassen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum naechsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur naechsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung.
wie ein Forenschreiber einmals schrieb:
"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch frueh morgens klingeln"
siehe auch: <a href='http://www.schon-abGEZockt.de' target='_blank'>http://www.schon-abGEZockt.de</a>
vllt gehoert der thread auch in den funstuff aber da er recht informativ ist...