22.01.2005, 02:00
jo bin auch der meinung dass nur straftaeter die fuer mord oder vergewaltigung z.B. verurteilt wurden erfasst werden sollten. ansonsten kann man echt nicht ausschliessen, dass nicht irgendwer ausserhalb der behoerden davon gebrauch macht. dazu braeuchte das system ja nur eine sicherheitsluecke und die lassen sich ja sowieso nie zu 100% vermeiden.
und selbst bei schwerverbrechern ist es eigentlich nicht immer vertretbar, da ja auch unschuldige verurteilt werden koennten.
auch eine freiwillige erfassung sollte verboten sein imo.
und selbst bei schwerverbrechern ist es eigentlich nicht immer vertretbar, da ja auch unschuldige verurteilt werden koennten.
auch eine freiwillige erfassung sollte verboten sein imo.