17.07.2005, 02:00
Zitat:direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtglaeubigkeit ausnutzendann heisst's einfach nich mehr "hol dir _jetzt_ den absolut geilen tweety-klingelton" sondern "der absolut geile tweety-klingelton, erhaeltlich unter bliblablubbnummer".
uebrigens: meines wissens nach ist zwar auch die nicht-geschaeftsfaehigkeit eines kindes/jugendlichen zu beachten, viel mehr ins gewicht faellt jedoch, dass die handys auf die eltern angemeldet sind, und die eltern verantwortlich fuer das sind, was ihre kinder damit machen.
EDIT (aus versehen auf absenden geklickt *g*):
und ausserdem: seit wann bitte juckt nen privaten sender ein bussgeld? es wurden schon soooo oft strafen bewusst in kauf genommen, um irgendnen scheiss van-damme-film schon um 2145 statt um 2215 laufen lassen zu koennen, da werden die sich das riesengeschaeft mit der klingeltonwerbung (die ein sender sicher zu lukrativen preisen an z.b. jamba verkauft) sicher nicht entgehen lassen.
alles andere (verbot etc.) ist meiner meinung nach augenwischerei.