18.11.2005, 05:06
Zitat:Sony BMG entschuldigt sich...
... und beginnt mit zaghaften Schuldzuweisungen an die Adresse des XCP-Herstellers First4Internet.
Zumindest wird gleich im ersten Satz des nun veroeffentlichten Entschuldigungsschreibens an die "werten Kunden" darauf hingewiesen, dass es bei der ganzen Diskussion um den XCP-Kopierschutz um eine Software des britischen Unternehmens geht. Ansonsten teilt man natuerlich die Sicherheitsbedenken bezueglich der damit verseuchten CDs.
Eine spaete Einsicht, aber immerhin wird nun endlich eine - hoffentlich vollstaendige - Liste der CDs mit XCP-Kopierschutz veroeffentlicht. Es sind dann uebrigens doch ueber 50 CDs von dem Problem betroffen und nicht nur "etwa 20", von denen Sony BMG President Thomas Hesse noch vor wenigen Tagen sprach. Auch dessen Einschaetzung, dass kein Handlungsbedarf besteht, da doch die meisten Leute gar nicht wissen, was ein Rootkit ist, scheint sich nicht mehr mit der offiziellen Linie seines Unternehmens zu decken.
Diese Linie laesst sich nun auf das Wort "Entschuldigung" reduzieren, denn darum bittet man nun ausdruecklich und macht dies durch folgende Zugestaendnisse deutlich. Alle im Handel befindlichen CDs werden zurueckgerufen. Alle bereits verkauften XCP-CDs sollen schon bald gegen Tontraeger ohne Kopierschutz getauscht werden koennen. Ebenfalls "in Kuerze" wird ein vereinfachtes Verfahren veroeffentlicht, um die verseuchten Rechner von dem Kopierschutz-Rootkit zu befreien.
Ausserdem habe man bereits die wichtigsten Software- und Antiviren-Hersteller mit dem XCP-Update versorgt. Aber offenbar nicht mit Informationen, auf deren Grundlage beispielsweise Antiviren-Software das Rootkit entfernen koennten.
Die Frage, ob Sony BMG die "Malware- beziehungsweise Spyware-Technologie" absichtsvoll benutzt habe, wird in der neuen FAQ rundweg verneint. Nein, "es ist nicht beabsichtigt, Ihrem Rechner einen Schaden zuzufuegen und handelt sich nicht um eine ueberwachungs-Technologie". Das klingt ein wenig ausweichend, doch was soll das Unternehmen nun auch anderes sagen, wo diese Frage ja bestimmt auch bald vor Gericht zu klaeren sein wird.
quelle: intern.de