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Musikindustrie klagt - die 2358.
#10
und nu auf deutsch:

Zitat:Tauschboersennutzerin nach Festplatten-Loeschung verurteilt
Loeschung der Daten als boeswillige Handlung eingestuft

Ein Distriktgericht im US-Bundesstaat Texas hat am 23. August 2006 eine Tauschboersennutzerin wegen Beweisvernichtung zu Schadensersatz verurteilt. Die Plattenfirma Arista Records hatte die Beklagte Tschirhart wegen Urheberrechtsverletzungen in einem Zivilprozess vor Gericht gebracht. Durch Loeschen der Festplatte hatte Tschirhart verhindern wollen, dass die Klaeger Beweise gegen sie in die Hand bekommen.
Von der Firma Arista Records beauftrage Experten hatten behauptet, dass die Angeklagte im Verlauf des Jahres 2005 mehr als 200 verschiedene Musiktitel in Tauschboersen angeboten hatte. Vor Gericht hatte Arista die uebergabe der Festplatte aus Tschirharts Computer verlangt, um diesen Vorwurf beweisen zu koennen. Das Gericht ordnete die uebergabe der Festplatte an. Die Beklagte benutzte in dieser Situation eine spezielle Software, um die Daten auf ihrer Festplatte vollstaendig zu loeschen.

Die Anwaelte von Arista beantragten daraufhin, dass der Prozess ohne weitere Verhandlung mit einem Urteil zu Gunsten der Klaeger beendet werden sollte. Das Gericht gab dem Antrag statt und sprach den Klaegern Schadensersatz entsprechend ihren Forderungen zu.

Das Gericht sah in dem Verhalten der Beklagten eine absichtliche Stoerung des Rechtsprozesses. Durch die Loeschung der Festplatte seien die wichtigsten Beweise der Klaeger vernichtet worden. Da die Aktion der Angeklagten in dem Wissen um die gerichtliche Anordnung zur uebergabe der Beweismittel erfolgte, ordnete das Gericht die Loeschung als boeswillige Handlung ein. Gemaess der US-amerikanischen Zivilprozessordnung darf ein Gericht in einem solchen Fall die "Nichterfuellung einer Rechtspflicht" durch eine Partei feststellen und ohne weiteres Verfahren zu Gunsten der anderen Partei entscheiden.

Im amerikanischen Urheberrecht (Copyright) sind Strafen bis zu 150.000,- US-Dollar pro Verletzungshandlung vorgesehen. Bei mehr als 200 illegal verbreiteten Liedern droht Tschirhart nunmehr eine Schadenersatzforderung von mehr als 30 Millionen US-Dollar. [von Robert A. Gehring] (ji)

[size=7pt]Quelle: www.golem.de[/size]

Irre
[align=center][Bild: elfwl3l.jpg]
"Make the most of the Indian hemp seed, and sow it everywhere!"
George Washington


[size=x-small]Musik ist einfach viel zu wundervoll, um sich nur auf ein Genre zu beschr
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RE: Musikindustrie klagt - die 2358. - von Grim - 17.07.2009, 14:15
RE: Musikindustrie klagt - die 2358. - von Kane - 23.10.2010, 14:08
RE: Musikindustrie klagt - die 2358. - von Grim - 23.10.2010, 14:19

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