11.11.2003, 00:33
Zitat:Einem Urteil des Europaeischen Gerichtshofs zufolge (AZ. C-234/1) verstoesst die so genannte Auslaendersteuer (§§ 49ff. EStG), die in Deutschland fuer Auftritte auslaendischer Kuenstler erhoben wird, gegen das europaeische Diskriminierungsgebot des EU-Vertrags. Bislang hat die Bundesregierung auf diese Entscheidung noch nicht reagiert.