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ueberraschendes Urteil: Morpheus & Grokster
#1
Zitat:<span style='font-size:14pt;line-height:100%'>Softwarebetreiber nicht fuer Copyright-Verletzungen der User verantwortlich</span>

Ein schwarzer Tag fuer die Unterhaltungsindustrie, die seit Jahren gegen die (ehemaligen) FastTrack-Clients klagt. Nach einem Urteil eines US-Bundesgerichts sind die Betreiber der beiden Filesharing-Clients Morpheus (Streamcast Networks) und Grokster (Grokster) nicht fuer Copyright-Verletzungen der User verantwortlich. Alles erinnert an das - auch von Napster als Argumentation verwendete - "Betamax-Technik"-Urteil von 1984.

"Die Angeklagten stellen zwar die Software zur Verfuegung, aber die User koennen entschieden, ob sie diese fuer legale oder illegale Zwecke gebrauchen," begruendete Richter Stephen Wilson die Entscheidung. Betonen muss man, dass das Urteil nicht die Legalitaet der Downloads wertet, sondern lediglich die Technik der Software, die sowohl fuer legale als auch fuer illegale Downloads genutzt werden kann. Filesharing-Clients, die nicht ueber eine zentrale Technik verfuegen, haben keinen Einfluss auf die Dateien die getauscht werden.

Vertreter der Unterhaltungsindustrie zeigten sich geschockt, sowohl MPAA (Motion Picture Association of America) als auch der Musikverband (RIAA Recording Industry Association of America) pruefen derzeit die rechtlichen Moeglichkeiten und werden auf jeden Fall Berufung einlegen. "Wir sind der Meinung, dass diejenigen, die zu Piraterie ermutigen, sie ermoeglichen und dann auch noch davon profitieren, auch zur Verantwortung gezogen werden muessen," wettert MPAA-Sprecherin Marta Grutka. "Wir hoffen, dass die Leute das jetzt nicht als Einladung zru Fortsetzung ihrer illegalen Aktivitaeten sehen." Etwas wortkarger aeussert sich die RIAA: "Wir ueberpruefen derzeit die Entscheidung und werden Berufung einlegen.

Naechste Instanz waere der U.S. Supreme Court, das seit 2001 laufende Verfahren koennte sich dann schnell noch etliche Jahre hinziehen. Dieses Urteil betrifft noch nicht den dritten FastTrack-Client Kazaa. Hier wird ein Urteil erst in naechster Zeit erwartet.

Eventuell ergeben sich aber auch ganz andere Moeglichkeiten. Wenn die Unterhaltungsindsutrie vor Gericht nicht gegen die Tauschboersenbetreiber gewinnen kann, ist sie vielleicht sogar fuer Verhandlungen bereit. Der Weg aus der Illegalitaet einer Tauschboerse koennte ueber Lizenzabgaben geebnet werden. Bisher sind alle Bemuehungen von diversen Tauschboersen-Betreiber abgeblockt worden. Mit diesem Urteil im Ruecken koennte sich das Blatt bald zu Gunsten von Napster's Erben aendern.

Hintergrund: Das Betamax-Urteil betraf den Elektronikkonzern Sony, dem damals erlaubt wurde, die sogenannte Betamay-Technik weiter zu verbreiten. 1984 hatte das Oberste Gericht der USA entschieden, dass die Technik legal sei, obwohl man damit Kopien von Filmen ziehen kann. Solange eine Technik sowohl fuer gesetzliche als auch ungesetzliche Zwecke einsetzen kann, muesse sie legal bleiben, so der Grundsatz des Urteils. Betamax war ein proprietaerer Video-Standard von Sony, der sich jedoch nicht gegen VHS von JVC und Panasonic durchsetzen konnte. Das Betamax-Format war ein MAZ-Format, das auf Kassetten mit 0,5 Zoll breitem Oxidband nach dem Colour Under-MAZ-Verfahren aufzeichnete.
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#2
Hab ich auch irgendwo gelesen, weiss aber nicht obs ne Verarsche ist. Wenn's stimmt, isses ne volle Breitseite gegen die fuckin' Musikindustrie. Wer seine Einnahmequelle so verarscht , braucht sich nicht zu wundern.
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#3
nee, das stimmt schon. habs heute auf diversen "serioesen" seiten gelesen
SATAN WORSHIPPING DOOM
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#4
Haha, geschieht ihnen recht ...
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#5
keine sorge, geht in berufung und dann gibts nen 'amerikanischeren' richter der dass wieder hinbiegt fuer die musikindustrie ... Smile
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#6
... gegen ein gewisses 'entgeld' versteht sich Smile
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#7
Zitat:Musikindustrie im Chat gegen Piraten
Der US-Verband der Musikindustrie RIAA hat begonnen, die User von Online-Musiktauschboersen wie KaZaA und Grokster via Chat-Funktion mit Abmahnungen zu bombardieren. Die automatisch verschickten Nachrichten weisen Anbieter von urheberrechtlich geschuetzten Songs darauf hin, dass ihre Aktivitaeten illegal sind und sie mit dem Gesetz in Konflikt bringen koennten. Die Massnahme ist aber laut RIAA im Gegensatz zu den Klagen gegen einzelne User vor allem eine Aufklaerungskampagne, berichtet das Branchenportal Cnet. Demnach werden Username und IP-Adresse der jeweiligen Nutzer nur gespeichert, nicht jedoch an die Behoerden weitergeleitet.

"Wir werden die Nachrichten an alle verschicken, die Musik anbieten", so RIAA-Praesident Cary Sherman. "In Echtzeit - wie sie es auch machen", so Sherman weiter. Den Nutzern von P2P-Systemen muesse verdeutlicht werden, dass sie illegale Handlungen setzen und keineswegs anonym seien. Ein nicht genanntes drittes Unternehmen scannt die P2P-Systeme nach urheberrechtlich geschuetzten Dateien, speichert Username und IP-Adresse und verschickt eine automatische Nachricht an den Provider, die der User via Chat-Funktion bekommt. Die RIAA schaetzt, dass so pro Woche rund eine Mio. Abmahnungen versendet werden. Sharman Networks, Betreiber der beliebten Tauschboerse KaZaA, wollte laut Cnet nicht bewerten, ob die Aktion der RIAA legal sei oder nicht. Jedenfalls "attackiere" die Musikindustrie damit einige der "loyalsten Kunden".

Erst letzte Woche hat die RIAA eine herbe Schlappe gegen Morpheus und Grokster wegstecken muessen. Ein Gericht bestaetigte, dass die Betreiber der beiden Filesharing-Clients nicht fuer illegale Handlungen der Benutzer haftbar gemacht werden koennen. Demnach muesste die RIAA jeden einzelnen Filesharer einzeln anklagen. Die RIAA hat zwischenzeitlich Berufung eingelegt.
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#8
*Hoffnung waechst*
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#9
Zitat:Demnach werden Username und IP-Adresse der jeweiligen Nutzer nur gespeichert
Na sollen sie sammeln, beweiskraeftig ist das allemal nicht. Man moege mir doch bitte mal nachweisen, dass der Inhaber des Accounts auch tatsaechlich vor dem Rechner war.
Fuer mich sind so Dinger (mal von der obigen tatsache abgesehen) nicht aussagekraeftiger als Screenshots. Alles viel zu leicht manipulierbar.
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#10
Zitat:Einer Meldung der New York Times zufolge, zieht die US-Musikindustrie in Betracht, Tauschboersen mit Viren lahmzulegen.

New York (ebi) - Nach dem Etappenerfolg von Morpheus und Grokster vor Gericht, scheinen US-Plattenfirmen zum Gegenschlag auszuholen, meldet die New York Times. Mit eigens entwickelten Viren koennte der Computer eines Users von P2P-Systemen entweder fuer einige Zeit lahmgelegt oder illegale Muskdateien aufgespuert und geloescht werden. Ob solche Virenangriffe ueberhaupt legal bzw. zielgenau durchfuehrbar sind, bleibt offen. An User von Tauschboersen wie KaZaA und Grokster verschickt die Musikindustrie andererseits gerne Nachrichten, die Anbieter von urheberrechtlich geschuetzten Songs darauf hinweisen, dass ihre Aktivitaeten illegal sind und sie mit dem Gesetz in Konflikt bringen koennten.
Derweil erklaerten sich die Betreiber einer stillgelegten Napster aehnlichen Tauschboerse bereit, der US-Musikindustrie Schadenersatz zu leisten, meldet die BBC. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte vier US-Studenten verklagt, die auf College-Servern ueber eine Million Songs kostenpflichtig zum Download bereitgestellt hatten. Daniel Peng, Joseph Nievelt, Jesse Jordan and Aaron Sherman zahlen nun jeder zwischen 12.000 und 17.500 Dollar. Urspruenglich hatte die RIAA 150.000 Dollar pro Song gefordert.
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#11
lololol Smile
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