07.02.2005, 10:10
Zitat:Und noch etwas fuer das Skurrilitaeten-Kabinett: Das hoechste kanadische Gericht hat entschieden, dass ein in seinen eigenen vier Waenden masturbierender Mann keinen Gesetzesverstoss begeht, auch wenn seine Nachbarn ihn bei diesen Aktivitaeten beobachten koennen. Geklagt hatte ein Ehepaar aus der Nachbarschaft, das eines Abends merkwuerdige Bewegungen sah, in ein anderes Zimmer wechselte und dann den Mann 15 Minuten lange beobachtete - mit Fernglas und Teleskop. Dann rief das Paar die Polizei und der Beamte stellte fest, dass er den Nachbarn vom Zimmer der Beobachter aus vom Bauch aufwaerts sehen konnte. Von der Strasse aus konnte er nur noch den Kopf erkennen. Die daraufhin folgende Klage wurde nun durch den Supreme Court abgewiesen. Das Gericht sah in der Beobachtung des Mannes ein nicht gestattetes Eindringen in die Privatsphaere, denn der Beklagte hatte seine Nachbarn nicht zur Beobachtung aufgefordert.
Also ich hab was besseres zu tun als mit Teleskop meinen Nachbar beim wichsen zuzusehen