14.08.2009, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.08.2009, 12:05 von myhomeismycastle.)
ja. der typ (thüringer :/ ) dem die klage galt, (er hatte mehrere hundert blood&honor t-shirts im auto, wohl zur auslieferung/verkauf) wird aber wohl dennoch bestraft, da die organisation blood&honor in deutschland verboten ist. und werbung für eine verbotene organisation machen ist eben auch straftbar.
sosnt seh ich das nicht so eng. die deutschen nazi sprüche verlieren durchaus ihren symbolgehalt wenn man sie übersetzt, da leuchtet mir der entscheid der richter voll ein.
each his own? work is freeing? na ja.. fetzt nicht so. also ist das imo ein guter entscheid
sosnt seh ich das nicht so eng. die deutschen nazi sprüche verlieren durchaus ihren symbolgehalt wenn man sie übersetzt, da leuchtet mir der entscheid der richter voll ein.
each his own? work is freeing? na ja.. fetzt nicht so. also ist das imo ein guter entscheid
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