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Behinderte und Wahlberechtigung ?
#20
Zitat:Sollte die betreute Person aus koerperlichen Gruenden oder weil sie geistig verwirrt ist, nicht in der Lage sein, zu waehlen, darf auch der Betreuer nicht stellvertretend fuer sie eine Stimme abgeben.
(von einer seite fuer betreuungsrecht kopiert)

das sagt eigentlich schon alles. waere ja auch schwachsinnig, wenn man als betreuer dann zwei mal waehlen "darf". wer weiss, ob die betreute person sich fuer die oder die partei entschieden haette (falls denn ueberhaupt das verstaendnis so weit reicht, zu begreifen, was das alles bedeutet).
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Behinderte und Wahlberechtigung ? - von schildator - 08.02.2004, 14:55

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