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Behinderte und Wahlberechtigung ?
#17
-padrak+8. Feb. 2004, 20:35 QUOTE (padrak @ 8. Feb. 2004, 20:35 ) schrieb:@psycho
ist sie u.a. deswegen deine ex-kollegin? Grin
zu deinem ersten post: ich finde, das geistig behinderte sehr wohl unzurechnungsfaehig sind, sonst wuerden sie ja nicht so heissen. jemand der zurechnungsfaehig ist, ist automatisch auch nicht geistig behindert Smile
Da muss ich dir widersprechen:
Es gibt verschiedene Formen bzw. Grade einer geistigen Behinderung.
Bei einer schwaecheren Form ist man sehr wohl zurechnungfaehig.
Es wird ja meines wissenes heute schon eine groebere Verhaltensstoerung als "g.B." bezeichnet... aber heisst es gleichzeitig, das ein "Hyperaktiver" nicht zurechnungsfaehig ist!? Oder einfach einer, der etwas staerker zurueck geblieben ist (als die "Norm" besagt)!?
Meiner Meinung nach definitiv nicht!
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Behinderte und Wahlberechtigung ? - von schildator - 08.02.2004, 14:55

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