04.09.2004, 18:12
-andi_der_grausame+4. Sep. 2004, 16:59 QUOTE (andi_der_grausame 4 4. Sep. 2004, 16:59 ) schrieb:<_< Dazu folgendes:
Das Gericht wertete die Verbreitung der Kopien von MovieJack ueber die Webseite des Beklagten, im Zusammenspiel mit dem Werkzeug eDonkey, als Mitwirkung an der rechtswidrigen Verbreitung von urheberrechtlich geschuetzten Werken.