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Bundesrat billigte neues Urheberrechtsgesetz
#15
Wie ich schon gesagt habe: Was auch immer auf den ganzen CDs ist, ein Kopierschutz ist es nicht. Von daher sind Informationen ueber diese CDs mit Besonderheiten weiterhin erlaubt. Man muesste das Wort "Kopierschutz" einfach nur meiden, und dann kann einem keiner mehr was.

Ist es schlimm, oeffentlich zu schreiben, dass Spiel XYZ Daten aus den Audio-Subchannels ausliest oder die physikalischen Eigenschaften der CD "ausliest"? Immerhin werden diese fuer das Spiel in unveraenderter Form benoetigt, daher gehoeren diese Daten zu den vom Spiel nachgeladenen Daten. Wie das Spiel diese Daten auswertet oder wofuer es diese benoetigt, interessiert mich ganz einfach nicht. Wie soll ich einen angeblichen Kopierschutz von auf der CD gelegenen 3D-Modell-Daten unterscheiden, wenn ich das Game nicht disassemblieren darf (und das darf ich definitiv nicht!) und bestimmte Software das Game problemlos kopieren kann? Also muss ich als Laie davon ausgehen, dass es sich um ganz normale nachgeladene Daten handelt, und zu berichten, wo diese auf der CD liegen, ist ja wohl nichts besonderes.
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