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Ein paar Gedanken zur RIAA Gefahr...
#5
Petski schrieb:schliesse mich Charlies Meinung an.

und bzgl. Zivilprozess: Hausdurchsuchungen sind m.E. nur bei Straftatbestaenden (-->StGB) moeglich.
Und da gibt es sicherlich einige, die erfuellt werden (koennten). Sollte dies der Fall sein, waere die Staatsanwaltschaft ja verpflichtet, diesen nachzugehen und dann gaebe es bei begruendeten Verdachtsmomenten (Anbieten von Dateien+Log der IP usw) sicherlich auch nen Durchsuchungsbefehl.

Smile
Es gibt auch Straftatbestaende ausserhalb des StGB, wie z.B. Betaeubungsmittelgesetz, Abgabenordnung, Strassenverkehrgesetz, ect...und eben auch im Urheberrechtsgesetz
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