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Ein paar Gedanken zur RIAA Gefahr...
#8
mach666 schrieb:Es gibt auch Straftatbestaende ausserhalb des StGB, wie z.B. Betaeubungsmittelgesetz, Abgabenordnung, Strassenverkehrgesetz, ect...und eben auch im Urheberrechtsgesetz
ja, hast natuerlich vollkommen Recht. war nur ein Beispiel um zu verdeutlichen, dass aufgrund von Zivilprozessen keiner eine Hausdurchsuchung durchbekommt

mMn kann die die RIAA also auf Schadensersatz oder sonstwas verklagen; Durchsuchung geht aber nur, wenn auch Straftatbestand beruehrt ist (scheint)

Smile
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