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Ein paar Gedanken zur RIAA Gefahr...
#9
Petski schrieb:mMn kann die die RIAA also auf Schadensersatz oder sonstwas verklagen; Durchsuchung geht aber nur, wenn auch Straftatbestand beruehrt ist (scheint)

Smile
Soweit korrekt, es gibt zwar auch eine "zivilrechtliche Hausdurchsuchung", allerdings meines Wissens nur im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, d.h. das Gericht muesste dem Klaeger den Anspruch schon bestaetigt haben, dass haette dann aber nichts mehr mit Bewisfindung zu tun.

Inwieweit IP-Daten jetzt beweiserheblich sind weiss ich leider auch nicht, koennte es mir aber durchaus vorstellen. Sicher ist, das die Klaegerseite im Prozess einen Beweis fuehren muss, andere Wege als Speicherung von IP-Daten ect. fallen mir dazu aber auch nicht ein.

zu der Grossvater Geschichte:
Das ganze passierte ja in Amerika, in Deutschland besteht natuerlich ein Schadensersatzanspruch in erster Linie gegen den der den auch den Schaden verursacht hat, es koennte jedoch z.B. dem Besitzer des Computers auch eine schuldhafte Mitverursachung zugerechtnet werden koennen, wenn er z.B. durch Fahrlaessigkeit ermoeglicht hat, dass jemand an seinem PC etwas herunterlaedt. Auf jeden Fall trifft ihn aber denke ich die Gegenbeweislast, d.h. er muesste schon vor Gericht nachweisen, dass nicht er den Schaden, verursacht hat.
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