20.12.2003, 23:29
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Klagekampagne der Musikindustrie vorerst gestoppt
Janko Roettgers 20.12.2003
Verizon gewinnt vor Gericht gegen die RIAA
Am Freitag hat sich ein Bundesgericht in Washington D.C. auf die Seite des Internetanbieters Verizon gestellt und der US-Musikindustrie damit eine empfindliche Niederlage erteilt. Zwar kuendigt die Recording Industry Association of America (RIAA) bereits an, auch in Zukunft weiter Nutzer zu verklagen. Doch dazu muss sie sich auf eine andere Taktik einlassen - und empfindlich hoehere Kosten einkalkulieren.
Das Gericht entschied am Freitag, dass Verizon nicht dazu verpflichtet ist, der RIAA die Daten seiner Tauschboersen nutzenden Kunden zu geben. Die Musikindustrie hatte fuer ihre bisherigen Klagen auf einen Passus des 1998 verabschiedeten Digital Millennium Copyright Acts gesetzt, der Provider zu solchen Datenuebermittlungen verpflichtet. Das Gericht entschied jetzt jedoch, dass dieses Gesetz nur Anwendung findet, wenn die unberechtigt zum Download angebotenen Werke auf einem Server des Providers liegen - etwa auf der persoenlichen Webseite eines Kunden. In einem solchen Fall verpflichtet der DMCA Internetanbieter dazu, die Materialien zu entfernen und die Kundendaten des Copyright-Suenders herauszugeben. P2P-Nutzung sei damit nicht gemeint. Woertlich heisst es dazu im Urteil:
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Verizon kann den Zugriff auf unheberrechtsverletzende Materialien auf dem Computer eines Nutzers nicht unterbinden, da Verizon nicht die Inhalte auf den Computern seiner Kunden kontrolliert.
Der Gesetzgeber habe die Entwicklung von P2P-Technologie nicht vorhersehen koennen und das Gesetz daher nicht weit genug gefasst. Jede andere Lesart des Gesetzes sei nahezu albern.
Dabei erklaerte Richter Douglas Ginsburg in seiner Urteilsbegruendung, durchaus Verstaendnis fuer die Probleme der Musikindustrie aufzubringen. Es sei jedoch nicht die Aufgabe des Gerichts, den DMCA umzuschreiben. Verizon handelte sich mit der jetzigen Entscheidung einen Sieg in einem seit Mitte 2002 dauernden Gerichtsverfahren ein (siehe auch: Die RIAA gegen Verizon).
Naechster Schritt: Klagen gegen Unbekannt?
Die Entscheidung stellt die Klagestrategie der Musikindustrie komplett in Frage und gibt auch den bereits verklagten P2P-Nutzern neue Hoffnungen. Die RIAA hat bisher Klagen gegen insgesamt 382 Tauschboersen-Nutzer eingereicht. Die Identitaet all dieser Personen erschloss sich der Verband ueber jene jetzt fuer illegal befundenen Datenabfragen. Seit dem Sommer diesen Jahres hat der Verband sich die Daten von mehr als 900 Personen ueber derartige Anfragen besorgt. Am Freitag kuendigte die RIAA an, auch ohne dieses Mittel weiter juristisch gegen Tauschboersen-Nutzer vorgehen zu wollen. Dies duerfte jedoch weitaus zeitaufwaendiger und vor allen Dingen teurer werden als die bisherige Kampagne.
Die auf den DMCA gestuetzten Datenabfragen liessen sich mit wenig Aufwand massenhaft generieren. Die so erlangten Daten nutzte die Industrie zudem seit Oktober dazu, Hunderten von P2P-Nutzern in einem ersten Schritt einen Drohbrief zuzuschicken, der eine Klage in Aussicht stellt, wenn man sich nicht aussergerichtlich einige. Eine derartige Einigung liess sich die RIAA im Durchschnitt mit 3.500 US-Dollar vergolden. Auch im Fall der eingereichten Klagen kam es oftmals schnell zu aussergerichtlichen Einigungen, bei denen sich die einzelnen Nutzer zu saftigen Schadensersatzzahlungen verpflichteten.
Weniger Klagen, mehr Lobbyismus
Zwar gingen diese im wesentlichen fuer die Verguetung der beauftragten Anwaelte drauf. Doch immerhin duerfte die Kampagne fuer den Lobbyverband bisher weitestgehend kostendeckend gewesen sein. Dies wird sich mit dem jetzt gefaellten Urteil aendern. An Stelle der massenhaften Datenabfragen muss nun in jedem Einzelfall ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet werden, um den jeweiligen Provider gerichtlich zur Herausgabe der Daten zu verpflichten. Dies laesst die Verfahren teurer und langatmiger werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass von nun an deutlich weniger Klagen eingereicht werden als zuvor.
Gleichzeitig duerfte die Musikindustrie mehrgleisig gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen. Einmal ist ein Einspruch moeglich, um eine Neuverhandlung "en banc" zu erreichen, bei dem dann alle 12 Richter des zustaendigen Gerichts noch einmal gemeinsam ueber den Fall zu entscheiden haetten. Andererseits deutete die Urteilsbegruendung bereits an, dass der einfachste Weg fuer die Industrie moeglicherweise eine Ergaenzung des DMCA sein koennte. Es ist deshalb zu erwarten, dass die RIAA ihren Lobby-Apparat in Bewegung bringen wird, um eine sich genehme Gesetzesaenderung zu erreichen. Ob sie damit allerdings Erfolg haben wird, ist fraglich: Schliesslich ist in den USA im naechsten Jahr Praesidentschaftswahlkampf - und wer will schon auf die Stimmen von 54 Millionen P2P-nutzenden Waehlern verzichten?
Klagekampagne der Musikindustrie vorerst gestoppt
Janko Roettgers 20.12.2003
Verizon gewinnt vor Gericht gegen die RIAA
Am Freitag hat sich ein Bundesgericht in Washington D.C. auf die Seite des Internetanbieters Verizon gestellt und der US-Musikindustrie damit eine empfindliche Niederlage erteilt. Zwar kuendigt die Recording Industry Association of America (RIAA) bereits an, auch in Zukunft weiter Nutzer zu verklagen. Doch dazu muss sie sich auf eine andere Taktik einlassen - und empfindlich hoehere Kosten einkalkulieren.
Das Gericht entschied am Freitag, dass Verizon nicht dazu verpflichtet ist, der RIAA die Daten seiner Tauschboersen nutzenden Kunden zu geben. Die Musikindustrie hatte fuer ihre bisherigen Klagen auf einen Passus des 1998 verabschiedeten Digital Millennium Copyright Acts gesetzt, der Provider zu solchen Datenuebermittlungen verpflichtet. Das Gericht entschied jetzt jedoch, dass dieses Gesetz nur Anwendung findet, wenn die unberechtigt zum Download angebotenen Werke auf einem Server des Providers liegen - etwa auf der persoenlichen Webseite eines Kunden. In einem solchen Fall verpflichtet der DMCA Internetanbieter dazu, die Materialien zu entfernen und die Kundendaten des Copyright-Suenders herauszugeben. P2P-Nutzung sei damit nicht gemeint. Woertlich heisst es dazu im Urteil:
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Verizon kann den Zugriff auf unheberrechtsverletzende Materialien auf dem Computer eines Nutzers nicht unterbinden, da Verizon nicht die Inhalte auf den Computern seiner Kunden kontrolliert.
Der Gesetzgeber habe die Entwicklung von P2P-Technologie nicht vorhersehen koennen und das Gesetz daher nicht weit genug gefasst. Jede andere Lesart des Gesetzes sei nahezu albern.
Dabei erklaerte Richter Douglas Ginsburg in seiner Urteilsbegruendung, durchaus Verstaendnis fuer die Probleme der Musikindustrie aufzubringen. Es sei jedoch nicht die Aufgabe des Gerichts, den DMCA umzuschreiben. Verizon handelte sich mit der jetzigen Entscheidung einen Sieg in einem seit Mitte 2002 dauernden Gerichtsverfahren ein (siehe auch: Die RIAA gegen Verizon).
Naechster Schritt: Klagen gegen Unbekannt?
Die Entscheidung stellt die Klagestrategie der Musikindustrie komplett in Frage und gibt auch den bereits verklagten P2P-Nutzern neue Hoffnungen. Die RIAA hat bisher Klagen gegen insgesamt 382 Tauschboersen-Nutzer eingereicht. Die Identitaet all dieser Personen erschloss sich der Verband ueber jene jetzt fuer illegal befundenen Datenabfragen. Seit dem Sommer diesen Jahres hat der Verband sich die Daten von mehr als 900 Personen ueber derartige Anfragen besorgt. Am Freitag kuendigte die RIAA an, auch ohne dieses Mittel weiter juristisch gegen Tauschboersen-Nutzer vorgehen zu wollen. Dies duerfte jedoch weitaus zeitaufwaendiger und vor allen Dingen teurer werden als die bisherige Kampagne.
Die auf den DMCA gestuetzten Datenabfragen liessen sich mit wenig Aufwand massenhaft generieren. Die so erlangten Daten nutzte die Industrie zudem seit Oktober dazu, Hunderten von P2P-Nutzern in einem ersten Schritt einen Drohbrief zuzuschicken, der eine Klage in Aussicht stellt, wenn man sich nicht aussergerichtlich einige. Eine derartige Einigung liess sich die RIAA im Durchschnitt mit 3.500 US-Dollar vergolden. Auch im Fall der eingereichten Klagen kam es oftmals schnell zu aussergerichtlichen Einigungen, bei denen sich die einzelnen Nutzer zu saftigen Schadensersatzzahlungen verpflichteten.
Weniger Klagen, mehr Lobbyismus
Zwar gingen diese im wesentlichen fuer die Verguetung der beauftragten Anwaelte drauf. Doch immerhin duerfte die Kampagne fuer den Lobbyverband bisher weitestgehend kostendeckend gewesen sein. Dies wird sich mit dem jetzt gefaellten Urteil aendern. An Stelle der massenhaften Datenabfragen muss nun in jedem Einzelfall ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet werden, um den jeweiligen Provider gerichtlich zur Herausgabe der Daten zu verpflichten. Dies laesst die Verfahren teurer und langatmiger werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass von nun an deutlich weniger Klagen eingereicht werden als zuvor.
Gleichzeitig duerfte die Musikindustrie mehrgleisig gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen. Einmal ist ein Einspruch moeglich, um eine Neuverhandlung "en banc" zu erreichen, bei dem dann alle 12 Richter des zustaendigen Gerichts noch einmal gemeinsam ueber den Fall zu entscheiden haetten. Andererseits deutete die Urteilsbegruendung bereits an, dass der einfachste Weg fuer die Industrie moeglicherweise eine Ergaenzung des DMCA sein koennte. Es ist deshalb zu erwarten, dass die RIAA ihren Lobby-Apparat in Bewegung bringen wird, um eine sich genehme Gesetzesaenderung zu erreichen. Ob sie damit allerdings Erfolg haben wird, ist fraglich: Schliesslich ist in den USA im naechsten Jahr Praesidentschaftswahlkampf - und wer will schon auf die Stimmen von 54 Millionen P2P-nutzenden Waehlern verzichten?