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wieder am start
#10
Dann darf die Rechtschutzvers. aber nicht bei der gleichen Versicherung sein wie die Hausrat, glaub' ich ... ausserdem gibt es bei RS meist nen Selbstbehalt.

Und zuviele Schaeden darf man seiner Versicherung auch nicht melden (>3 in 5 Jahren sag' ich mal), sonst kicken die einen naemlich. Da haben die vertraglich nen Recht zu!
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wieder am start - von yeti - 04.01.2005, 16:54

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