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Verbot von "Killer-Spielen"
#33
Naja, die wirklichen Regeln werden ja in den Bundesgesetzen formuliert. So koennen die Spiele verboten werden wenn sie a) verfassungsfeindliche Symbole beinhalten oder b) zu einer Straftat aufrufen.
Allerdings wird es schwierig einen Aufruf zu einer Straftat z.B. in Doom3 zu sehen.

Nur damit das nicht missverstanden wird: Der GG-Artikel ist jeder Zeit aenderbar, weil die GroKoa ueber eine 2/3 Mehrheit verfuegt. Es ist nur sehr unwahrscheinlich. Da nuetzt dann auch alles Klagen nichts mehr.

cicero
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