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Verbot von "Killer-Spielen"
#34
Das der Artikel geaendert werden kann, is schon klar. Wenn's aber doch soweit kommt, gaebe es dann nich noch die Moeglichkeit, beim Europaeischen Gerichtshof ne Klage wegen Verletzung der Freiheits-/Persoenlichkeitsrechte einzureichen?
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