22.11.2005, 12:44
Zitat:Das leidige Thema "Killerspiele" flammte durch eine "Verbotserwaehnung" im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU bzw. SPD neu auf und nachdem sich schon die Presse auf dieses Thema stuerzte, meldet sich auch die Wirtschaft in Form des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware zu Wort. Dabei ist es nur nachvollziehbar, dass der BIU keinen Handlungsbedarf sieht, wurden doch bereits 2003 grundlegende aenderungen am Jungendschutz vorgenommen.
Dass ein "hartes Durchgreifen der Politik" bzgl. "Killerspiele" auch zu niedrigeren Umsaetzen in der "Gamesbranche" fuehren koennte, wird in der Stellungsname von BIU-Geschaeftsfuehrer Olaf Wolters nicht erwaehnt.
"Unsere im Bereich der Unterhaltungssoftware taetige Industrie ist der Auffassung, dass die seit dem 01.04.2003 geltenden Neuregelungen des Jugendschutzgesetzes sich in der Praxis bewaehrt haben und insbesondere das bestehende Alterskennzeichnungssystem fuer Computer- und Videospiele erfolgreichen Jugendschutz praktiziert. Durch die Installation eines staendigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehoerden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist hier eine staatliche Aufsicht gegeben und die unabhaengige Arbeit der USK garantiert.
Die Anbieter von Unterhaltungssoftware sind sich ihrer Verantwortung fuer den Jugendschutz bewusst. In der der Praxis wird bewiesen, dass man dieser Verantwortung auch gerecht wird. So werden die Spielkonsolen der neusten Generation technische Vorrichtungen besitzen, die eine Altersentsprechende Nutzung der Spielkonsolen ermoeglicht. Spiele, welche nicht der eingestellten Altersfreigabe entsprechen, werden auf den Spielkonsolen der neusten Generation nicht mehr spielbar sein. Entsprechende Einstellungen sehen auch die kommenden Betriebssysteme fuer Computer vor, die damit auch fuer PC-Spiele einen praktikablen Jugendschutz ermoeglichen. Diese Massnahmen dokumentieren aus unserer Sicht auch die etablierte Zusammenarbeit zwischen den Obersten Landesjugendbehoerden, USK und Industrie im Bereich des Jugendschutzes.
Ein effektiver Jugendschutz erfordert ein Taetigwerden auch an den Stellen, wo Computer- und Videospiele genutzt werden. Unser Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Medium. Deshalb fuehren wir bereits seit 2 Jahren im Rahmen der Leipziger Branchenmesse Games Convention einen intensiven Dialog mit Eltern und Kindern. Die Informationsmoeglichkeit ueber Computer- und Videospiele stellt einen Kernbereich des Ausstellungsbereichs GC-family dar und bildet damit einen Messeschwerpunkt. So haben wir uns gemeinsam mit der Leipziger Messe erfolgreich dafuer eingesetzt, dass die Games Convention als Fortbildungsveranstaltung fuer Lehrkoerper in vielen Bundeslaendern anerkannt ist.
Die Formulierung eines "Verbotes von Killerspielen" im Koalitionsvertrag halten wir angesichts der vorstehenden Gegebenheiten fuer ungluecklich. Diese Formulierung macht nicht deutlich, ob hiermit die in der Vergangenheit in die Kritik geratenen "Gotcha"-Spiele gemeint sind oder eben auch Computer- und Videospiele. Angesichts der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Verbot von gewaltverherrlichenden oder menschenverachtenden Computer- und Videospielen ist die Forderung nach weiteren gesetzlichen Regelungen unverstaendlich. Gerne beteiligen wir uns an der angestossenen Debatte und tragen unseren Teil zu sachgerechten Loesung bei."
Dem BIU gehoeren Publisher und Softwarehersteller wie z.B. Ubisoft, Microsoft, Nintendo, Sony, Take2, THQ oder EA an.
Quelle:
http://www.demonews.de