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Behinderte und Wahlberechtigung ?
#30
Guten Tag - grab mal wieder ein uralt thema aus, da ich lust auf ne diskussion habe Woot
Also, inzwischen arbeite ich (wie fast allen bekannt) ja auch mit geistig Behinderten Menschen zusammen und bin sozusagen nen paedagogischer Betreuer und weiss wie´s nun mit den Wahlen steht.

Bei den letzten Wahlen hat ein Bewohner meiner Wohngruppe gewaehlt. Und dieser ist sehrwohl  zurechnungsfaehig. Seine Groessten Interessen sind: Politik, Heimat- und Sachkunde, Museen und (kein Witz) Mathematik. Ansosten ist er, was die behinderung betrifft  MANISCH (das heisst umtriebig und innerlich aufgewuehlt...kann bei manchen Aufforderungen die ihm widersagen nicht bei der Sache bleiben) und Depressiv (fuer eine gewisse Zeit, bis der seine Mediks bekommt fast nicht mehr Lebensfaehig...). Dennoch wuerde ich behaupten, dass er von Politik mehr Ahnung hat also so manch einer ohne geistige Behinderung.

Also im endeffekt darf jeder geistig Behinderte Mensch waehlen. Manche interessieren sich eben NICHT fuer Politik und die die sich dafuer Interessieren haben sich auch hintergruendig (bzw. auch vordergruendig) ihr Wissen angeeignet.
geistig behindert = nicht gleich notwenigerweise voellig desinteressiert und uninformiert!!! Smile
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Behinderte und Wahlberechtigung ? - von schildator - 08.02.2004, 14:55

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