Hi Leute,
morgen tritt ja nun das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft und hat heute bereits ein erstes Opfer gefunden: CloneCD gibbet nicht mehr!
Na gut, es wird noch vertrieben, aber nur online und ueber eine Firma, die...aber das ist ja hier nicht das Thema.
Ich habe eben mal versucht herauszufinden was ich nun noch darf und was man mir verbieten will. Um nicht allzuviele Wahrsager- und Kaffeesatzleserweisheiten mitzunehmen bin ich gleich bei www.bundesdingsbumsministerium dot de vorbeigesurft und hab mal das neue Urheberrechtsgesetz als PDF angeschaut.
Nun nach dem x-ten "Wird ersetzt durch" und "Wird geaendert von" bin ich bei den "Ausuebenden Kuenstlern" ausgestiegen und hab nix mehr verstanden. Ich halt mich eigentlich nicht fuer sonderlich beschraenkt (geistig) und musste auch einige Semester Recht im Studium belegen, aber wer soll denn bitte in einem Stueckwerk wie diesem noch durchsteigen. Wenn man solch umfangreiche aenderungen vornimmt, dann schreibt man das doch neu - in normaldeutsch verstaendlicher Form und juristisch korrekt versteht sich, oder?
Fakt ist, dass ich jetzt nicht mehr weiss als vorher. Fakt ist auch, dass ich keinen Bock habe, mich einen Sonntag lang durch dieses Machwerk eines masochistischen Regierungsadvokaten durchzukaempfen. Und ich weiss eines: KEIN Regierungs-Kleindarsteller (und die Top-Leute auch nicht!) ist in der Lage, schluessig dieses Regelwerk in umfassender Form zu erlaeutern.
Wenn ihr Lust habt mal ueber deutsche Unfaehigkeit zu lachen (oder zu weinen), dann schaut euch den Text mal selbst an.
C Ya
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die gleiche Idee hatte ich auch schon....das pdf-file ist echt der hammer :splos:
SATAN WORSHIPPING DOOM
Das ist ja auch nur das aenderungsgesetz, noch nicht das richtige Gesetz. Abzuwarten bleibt sowieso die Rechtsprechung dazu.
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Yoh..hab auch gelesen das die Macher von CloneCD sich aus Deutschland verabschieden.
Machts nix..ein paar Arbeitsplaetze weniger aba was solls, waren eh nur Typen die boese Software fuer boese kriminelle Raubkopiere und potentielle Terroristen programmiert haben.
[Heute 14:12] Wizz21 : Aus meinem Mund wird über den Hopp nie wieder etwas schlechtes kommen
[Heute 00:05] Wizz21: np: Joey's Freiheit - Ohne dich (geh kackn!) <- k
naja, jetzt brech ich gesetze die ich nicht verstehe, die sollen mich mal....
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Die Gesetzesaenderung ist ein riesengrosser Misthaufen. Die Verknuepfungen von durch mehrere Seiten getrennten Paragraphen ist doch einfach die Hoehe! Da gibt es neue §§95a bis 95d (betrifft Einschraenkungen bei Umgehung von Kopierschutz), wobei in §69a hinzugefuegt wird, dass §95a bis §95d Computerprogramme nicht betreffen.
ERGO: Bei Computerprogrammen (Spiele sind auch Programme) bleibt alles wie gehabt. Das Kopieren bleibt wie bisher untersagt, ausser im Falle einer Sicherheitskopie, aber auch nur dann, wenn sie zur dauerhaften rechtmaessigen Nutzung erforderlich ist (und wovon bitte haengt diese "Erforderlichkeit" ab?)
Die neuen Paragraphen 95a bis 95d sind reine Auslegungssache: Es wird davon gesprochen, dass WIRKSAME technische Massnahmen zur Kontrolle von vom Rechtsinhaber nicht genehmigten Handlungen (also Kopieren etc.) nicht umgangen werden duerfen. Anschliessend wird definiert, welche Kriterien eine Massnahme erfuellen muss, um WIRKSAM zu sein. Kriterien sind z.B. die Faehigkeiten, das Kopieren zu verhindern, aber ebenfalls ist es noetig, dass die Massnahme das Schutzziel sicherstellt. Programme, die solche Massnahmen (Kopierschutze) umgehen, duerfen in DE nicht hergestellt, importiert, vertrieben und beworben werden (CloneCD, wobei dieses Ding ja eigentlich nur Computerprogramme kopiert, die von §§95a bis 95d ja gar nicht betroffen sind, wieso also die Aufregung?).
Allerdings ist der Rechtsinhaber eines kopiergeschuetzten Werkes durch §95b dazu verpflichtet, Mittel zur Verfuegung zu stellen, die rechtmaessigen Nutzern eine Privatkopie ermoeglichen(!). Am besten ist jedoch §95d: Hier wird besagt, dass der Rechtsinhaber mit diesen technischen Massnahmen geschuetzte Werke kennzeichnen muss! Und zwar "deutlich sichtbar" und mit "Angaben ueber die Eigenschaften der technischen Massnahmen"!
Fuer mich bedeutet das:
1) Bei Computerspielen bleibt alles wie gehabt
2) Bei Filmen/Musik, die eine deutlich sichtbare Kennzeichnung mit Angaben ueber die Eigenschaften (d.h. was verhindert der Kopierschutz ueberhaupt, wie macht er sich bemerkbar?) des Kopierschutzes enthalten, ist der Hersteller verpflichtet, dem rechtmaessigen Kaeufer eine Sicherheitskopie zu ermoeglichen (am besten gleich die Sicherheitskopie in die Packung schieben). Wie der Hersteller das machen soll (Smartripper und EAC gleich mit ausliefen?!?), ist mir schleierhaft, aber er MUSS es machen, zumindest auf Anfrage.
3) Bei Filmen/Musik, die nicht gekennzeichnet sind, aber einen Kopierschutz enthalten, bricht der Hersteller geltendes deutsches Recht. Wieso soll ich (der Verbraucher) es dann nicht auch brechen duerfen, sofern ich das ueberhaupt muss, denn: Als rechtmaessiger Nutzer, der ein CD-Laufwerk im PC hat, bei welchem sich AudioCD-Kopierschutze gar nicht bemerkbar machen, steht einer Kopie also nichts mehr im Wege, da aufgrund der Umstaende der Nutzer nicht wissen kann, dass die CD technische Massnahmen zur Kontrolle der Vervielfaeltigung enthaelt. Sofern also auf Musik-CDs nichts davon steht, dass z.b. "Cactus Datashield xxx" benutzt wird, welcher das Auslesen auf CD-ROM-Laufwerken verhindern soll, ist die technische Massnahme nicht ausreichend gekennzeichnet und das waere dann Rechtsbruch. Bei DVDs muesste demnaechst also auch etwas von CCS (oder war's CSS?) stehen und davon, dass der Inhalt verschluesselt ist, sonst ist das ebenso ein Rechtsbruch.
4) Eine technische Massnahme gilt nur dann als wirksam, wenn sie "die Erreichung des Schutzzieles" sicherstellen. Da es aber schon vor Gesetzesaenderung mit stinknormalen CD-Laufwerken moeglich war, angeblich kopiergeschuetzte CDs auszulesen (merke: keine ausreichende Kennzeichnung mit Angaben von Eigenschaften = kein Kopierschutz, jedenfalls vom aeusseren her) ist diese Massnahme nicht wirksam, da das Schutzziel ja offenbar nicht erreicht wird.
FAZIT: Irgendwie hat sich ueberhaupt nichts geaendert, ausser dass Hersteller von "Umgehungssoftware" Schiss bekommen, von der dicken Maschinerie der Unterhaltungsindustrie plattgewalzt zu werden. Die Gesetze lassen meiner Meinung nach derart viel Freiraum fuer Eigeninterpretation, dass man §§95a bis 95b gleich als folgendes zusammenfassen kann:
"Ein Kopierschutz ist ein Kopierschutz, wenn er ein Kopierschutz ist. Ein Kopierschutz darf nicht umgangen werden, aber der Rechtsinhaber muss Dir Mittel zur Verfuegung stellen, die den Kopierschutz umgehen, weil Du ja das Recht auf ne Sicherungskopie hast. Und jetzt such Dir aus, wo Du hier Sinn siehst und wie Du das alles verstehen willst."
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Sicher ist das hohl, aber sag das unseren Politikern! Ich zitiere mal die Paragraphen (wie kopiert man eigentlich anstaendig aus PDF-Dateien?)...
§95b (1): "Soweit ein Rechtsinhaber technische Massnahmen nach Massgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Beguenstigten, soweit sie rechtmaessig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfuegung zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Masse Gebrauch machen zu koennen:" (hier kommt eine Auflistung der Bestimmungen Punkte 1 bis 5, interessieren aber keinen) "6. §53 (Vervielfaeltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)"
§53 ist der altbekannte Paragraph, der sich um die Privatkopie kuemmert. Man kann sich hier nur streiten, inwiefern diese schon frueher ueberhaupt erlaubt war, aber es steht fest, dass es sich beim §53 um altes Gesetz handelt, also das Gesetz, welches uns die Privatkopie bisher erlaubt hat (und immernoch erlaubt).
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Alles dummes Palaber ...soll ich mich jetzt fuerchten? Das groesste Problem was die haben sind nicht die schlechteren Verkaeufe, sondern dass sie keinen Plan mehr haben was sich verkauft und was nicht. Dank MP3 verlagert sich der Konsum von Mainstream hin zu speziellerer Musik. Das ist schlecht fuer die Industrie, die braucht naemlich Trends. Jetzt haben sie schon gemerkt, dass die Leute verstaerkt auf Authenzitaet setzen ...einen kuenstlerischen Wert haben wollen, fuer etwas wo sie Geld ausgeben ...und versuchen das ganz im Industrie-Style kuenstlich zu erzeugen (Avril Lavigne ...Casting Shows). Das funktioniert aber auch nur bedingt. Die einzigen die jetzt was zu lachen haben sind die kleinen Bands und Labels. Die profitieren davon, dass sich Leute z.B. die neue Maiden ausm Netz ziehen und dafuer in den Underground investieren (das Beispiel laesst sich auch auf andere Subkulturen anwenden).
Hach ...tun die mir aber leid...
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Sehr guter Kommentar! Meiner Meinung nach gibt es nicht einen einzigen Buerger, der aufgrund der Gesetzesaenderung mit dem Kopieren aufhoert oder davon abgehalten wird, spezielle Tools zu nutzen, um die nicht wirklich wirksamen Mechanismen zu umgehen (bzw. gleich mitzukopieren).
Schon vor zehn Jahren hat man sich Filme von Band auf Band gezogen und auch schon damals haben sie Leute gepackt, die ihr Hobby zum Beruf machten. Klar ist, dass halb Deutschland schon immer "kriminell" war und es auch bleiben wird, auch wenn man jetzt vielleicht noch ein bisschen mehr "kriminell" ist. Es ist kein Schuldbewusstsein in den Koepfen der Leute vorhanden (warum sollte es auch?) und eine Gesetzesaenderung wird daran auch nichts aendern. Hauptsache man hat der Lobby wieder etwas Honig ums Maul geschmiert damit sie selbiges halten. Schoen waer's jedenfalls.
Mir ist es insofern scheissegal, was im Gesetz steht, da ich es sowieso nicht beachten werde. Es ist mir aber nicht egal, da Gesetze fast immer irgendwelche Luecken haben, da Menschenverstand UNGLEICH menschlicher Logik ist. Bei Gesetzen sollte Logik walten und nicht die allgemeine Weltanschauung. Wer kann mir denn vorschreiben, wie ich dieses Ding namens Kopierschutz zu empfinden habe? Fuer mich isses keiner, weil jedes Computerprogramm nur Daten benoetigt, die vorhanden sein muessen, und allein schon durch das Vorhandensein sind sie kopierbar, da wir im digitalen Zeitalter sind. Programme und Geraete, die diese Daten uebersehen, haben einfach Bugs und Fehler, so seh ich das (und meine Sichtweise kann mir keiner verbieten). Aber das hatte ich ja vorher schonmal gesagt.
Ein Punkt zum Kopierschutz "umgehen": Einen Kopierschutz "umgehe" ich imho, wenn ich ein Programm nutze, dass den urspruenglichen Daten-Stream abaendert, um den Kopierschutz unwirksam werden zu lassen. So arbeiten ja heutzutage die Macrovisions-Decoder (bei Videofilmen). Die schnippeln den "Kopierschutz" naemlich einfach aus dem Daten-Stream heraus. Hinterher hat man einen kopierschutzfreien Film.
Dieser Fall faellt wohl eindeutig unter das neue Urheberrechtsgesetz, da hier die Originaldaten veraendert wurden, um eine Kopie zu erzeugen.
Nun zu Computerprogrammen. Bis heute gibt es wohl kein Programm, das jede CD/DVD so kopieren kann, dass der Kopierschutz "mitkopiert" wird (ausdruecklich: JEDE CD/DVD!). D.h. es ist in den meisten Faellen notwendig eine veraenderte Datei zu benutzen, um die Kopie gebrauchen zu koennen. Auch hier greift das Urheberrechtsgesetz (uebrigens auch die alte Version) da nicht die Originaldaten zum Gebrauch verwendet werden.
Letzten Endes: Musik-CDs, DVDs. Bei DVDs ist der Fall klar: Kopiere ich eine DVD brauche ich in vielen Faellen DeCSS um den Kopierschutz zu knacken. Bei der Gelegenheit wird auch gleich noch der Macrovisionsschutz deaktiviert. Meist muss auch eine Umrechnung/Reduktion der "Gebrauchsdaten" stattfinden, da die wenigsten in der Lage sind Multilayer-DVDs zu braten.
Bei kopiergeschuetzten Musik-CDs ist der Fall aehnlich wie bei den Videofilmen. Nur schnippelt hier das Programm nicht an den Datenstream rum, sondern es umgeht die Routinen, die das digitale Auslesen des Datenstreams unterbinden sollen. Die Daten werden also schon in gewisser Weise "veraendert" indem man Teile des Datenstreams einfach ignoriert. Das funktioniert mal mehr, mal weniger. Auch hier greift also das neue Urheberrechtsgesetz, da die Daten des Originals nicht mit denen der Kopie uebereinstimmen (ich habe zumindest noch kein Programm gefunden, das den Kopierschutz mitkopiert).
Letzter Fall: Ungeschuetzte Datentraeger (ausser Multilayer-DVDs aus bekannten Gruenden). Hier ist nach dem Kopiervorgang tatsaechlich Original=Kopie, d.h. imho duerfen Kopien zum eigenen Gebrauch gefahrlos erstellt werden.
Ach, wie war das frueher noch schoen zu Amiga und Atari-Zeiten. Da war wenigstens eindeutig klar, dass am Bootsektor rumfrickeln, um eine Kopie hinzubekommen und ein Demo dort unterzubringen, eindeutig illegal war. Heute muss man sich da schon richtig Gedanken machen, um herauszufinden: "Ist das noch erlaubt, oder ist es schon verboten?"
just my 2 €-Cents
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Musik-CDs: Kein Kopierschutz. Ich habe das Recht, die Musik zu hoeren, und wenn die da noch irgendetwas mit dazupacken, was man nicht mitkopieren kann, dann isses mir wurscht. Gesetzt packt hier also nicht.
Computerprogramme: Wie schon gesagt (und zitiert(?)), sind Computerprogramme laut Gesetz nicht von den neuen Paragraphen betroffen. Hier packt's also auch nicht. Ansonsten kann man mit Alcohol jedes Programm/Spiel kopieren, und zwar in eine Imagedatei. Das Zielmedium fuer die Kopie ist nicht vorgeschrieben, von daher gibt es hierbei gar keinen Kopierschutz. Hier packt das Gesetz also auch nicht.
Einzig und allein bei DVDs oder VHS faellt Macrovision und CSS ins Gewicht. Aber selbst hier (wie in jedem anderen Fall auch) muss mir der Rechtsinhaber Mittel zur Verfuegung stellen, damit ich als Kaeufer Gebrauch von meinem Recht auf eine Privatkopie machen kann. Wie das aussehen soll? Keinen Schimmer...
Thema Kopierschutzkennzeichnung: Meines Wissens nach sind fast alle Computerspiele und Filme dem Gesetz nach NICHT ausreichend gekennzeichnet (es werden keine Angaben ueber die Eigenschaften der "technischen Massnahme" zur Kontrolle der Vervielfaeltigung gemacht), womit ich als Kaeufer also auch nie im Leben darauf kommen muss, dass eine solche technische Massnahme auf meinem "Werk" angewandt wurde, also: kein Kopierschutz - und damit packt das neue Gesetz ebenfalls nicht.
Fuer meine Begriffe bleibt also selbst vom Gesetz her alles wie vorher, und selbst wenn das nicht der Fall waere, wuerd's mich einen Scheiss kuemmern.
zur Privatkopie:
Edit: Soweit ich jetzt das jetzt verstanden hab, sind weder CDs noch DVDs von § 95b erfasst, der Hersteller muss also keine Rip-Programme zur Erstellung einer Privatkopie von diesen Medien beilegen oder zur Verfuegung stellen.
zur "Wirksamkeit" von Kopierschutz iSd §95a:
"Der Regelung ist immanent, dass technische Massnahmen grundsaetzlich auch dann wirksam sein koennen, wenn ihre Umgehung moeglich ist. Andernfalls wuerde das Umgehungsverbot jeweils mit der Umgehung technischer Massnahmen infolge der dadurch erwiesenen Unwirksamkeit obsolet."
Quelle: Bundestagdrucksachen 15/38 S. 26
Das stammt aus der Gesetzerlaeuterung zum neuen UrhG, vielleicht auch mal interassant und <a href='http://safeurl.de/?http://safeurl.de/?http://safeurl.de/?http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500038.pdf' target='_blank'>hier</a> nachzulesen. Die ganze Gesetzesaenderung basiert ja sowieso auf einer EG-Richtlinie, d.h die Bundesregierung hatte eh keine Wahl, sie musste das Gesetz aendern.
allgemein zum Downloaden von Musik + Filmen:
Die Formulierung des § 53 I
"soweit nicht zur Vervielfaeltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird"
verbietet letztendlich auch das downloaden aus Tauschboersen. Zwar kann der Besitzer einer CD rechtmaessig eine Privatkopie erstellen (z.B. MP3) darf diese aber gemaess § 53 Abs 6 nicht verbreiten. Das zur Verfuegung stellen in einer Tauschboerse ist damit auch fuer den Herunterladenden offensichtlich rechtswidrig
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Danke fuer die Aufklaerung!
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