23.12.2003, 14:45
Niederlage fuer US-Musikindustrie
Die US-Musikindustrie hat vor einem US-Gericht eine Niederlage in ihrem Kampf gegen Internet-Piraten erlitten.
Die Musikbranche darf Internetanbieter in den USA nicht zwingen, Namen von Nutzern weiterzugeben, die illegal online Musik tauschen. Das entschied ein Berufungsgericht am Freitag in Washington. Das Urheberschutzgesetz aus dem Jahr 1998, ratifiziert bevor das Herunterladen von Musik im weltweiten Datennetz richtig populaer wurde, umfasse nicht den Datenaustausch via Internet, urteilten die Richter. Unabhaengig von der Hoehe der Schadens fuer die Musik-, Film- oder Softwareindustrie sei es nicht Aufgabe der Richter, das Gesetz umzuschreiben. Damit revidierte das Berufungsgericht ein Urteil aus dem Fruehjahr, wonach der Internetanbieter Verizon mindestens vier Namen von Kunden mitteilen sollte.
Das Gericht erklaerte, dass man die Internetanbieter nicht fuer das Herunterladen von Musik verantwortlich machen koenne. Das von der Musikindustrie vorgebrachte Argument "grenzt an Dummheit", hiess es in der Urteilsbegruendung. Ende Juni hatte die US-Tontraegerindustrie eine umfangreiche Kampagne zur Identifizierung und gerichtlichen Verfolgung der Nutzer von Musiktauschboersen im Internet gestartet.
Quelle:<a href='http://www.pcwelt.de' target='_blank'>PCWelt</a>
Die US-Musikindustrie hat vor einem US-Gericht eine Niederlage in ihrem Kampf gegen Internet-Piraten erlitten.
Die Musikbranche darf Internetanbieter in den USA nicht zwingen, Namen von Nutzern weiterzugeben, die illegal online Musik tauschen. Das entschied ein Berufungsgericht am Freitag in Washington. Das Urheberschutzgesetz aus dem Jahr 1998, ratifiziert bevor das Herunterladen von Musik im weltweiten Datennetz richtig populaer wurde, umfasse nicht den Datenaustausch via Internet, urteilten die Richter. Unabhaengig von der Hoehe der Schadens fuer die Musik-, Film- oder Softwareindustrie sei es nicht Aufgabe der Richter, das Gesetz umzuschreiben. Damit revidierte das Berufungsgericht ein Urteil aus dem Fruehjahr, wonach der Internetanbieter Verizon mindestens vier Namen von Kunden mitteilen sollte.
Das Gericht erklaerte, dass man die Internetanbieter nicht fuer das Herunterladen von Musik verantwortlich machen koenne. Das von der Musikindustrie vorgebrachte Argument "grenzt an Dummheit", hiess es in der Urteilsbegruendung. Ende Juni hatte die US-Tontraegerindustrie eine umfangreiche Kampagne zur Identifizierung und gerichtlichen Verfolgung der Nutzer von Musiktauschboersen im Internet gestartet.
Quelle:<a href='http://www.pcwelt.de' target='_blank'>PCWelt</a>