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Zur Bundestagswahl 2005
#1
Ich weiss, wir versuchen uns eher aus der potlitischen Ecke raus zu halten, aber das ist einfach nur noch geil!!!

Klick

Besonders empfehle ich auf dieser das Wahlprogramm zu landen, Veranda 2022!!!
Ist zwar etwas lange zu lesen, aber es ist auch sehr lustig!!!
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#2
die typen sind voll doll, die kenn ich schon seit meiner kleinsten kindheit, die waren immer in hannover und haben mit "freibier fuer alle" fuer sich geworben und so Uglyl
dachte nur bis vor kurzem, es sei eine spasspartei (im rechtlichem sinne) und keine offizielle!
GIMME FUE GIMME FAH GIMME DABUJABUZA
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#3
jo, sind bekannt und belaechelt, aber nich wirklich amuesant
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#4
Zitat:ZDF muss APPD-Spot nicht zeigen
Gericht stoppt Wahlkampf-Irrsinn!


Das Fernsehen muss diese Wahlwerbung nun doch nicht zeigen
Schluss mit Sex, Suff und Drogen in TV-Wahlkampf! Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied jetzt: Das ZDF muss den irrsinnigen Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) nicht senden.

Das ZDF sei zwar verpflichtet, den zur Wahl zugelassenen Parteien eine angemessene Sendezeit einzuraeumen. Doch bei den im APPD-Spot gezeigten Gewaltdarstellungen und Sex-Handlungen zogen die Richter in Koblenz, die im Eilverfahren entschieden, die Notbremse.

Die einhellige Meinung dort: Der APPD-Spot verstoesst gegen die Menschenwuerde und die Vorschriften des Jugendschutzes.

ZDF-Intendant Markus Schaechter begruesste den Richterspruch. Fuer den Sender eine wichtige Entscheidung. Schaechter forderte die Politiker auf, kuenftig eine eindeutige Rechtslage zu schaffen, damit gesetzeswidrige Spots wie der der APPD gar nicht erst auf den Bildschirm kommen.

Denn das Oberverwaltungsgericht Muenster (Nordrhein-Westfalen) hatte entschieden, dass die ARD den Spot ausstrahlen muss. Er wurde am Montag abend erstmals unzensiert gezeigt. Der Bundeswahlausschuss hatte die APPD nach erheblichen Bedenken zur Wahl zugelassen.

Bundestagspraesident Wolfgang Thierse (SPD) aeusserte gestern in einem Brief an Bundeswahlleiter Johann Hahlen sein „Befremden“ und forderte Aufklaerung ueber die Umstaende der Zulassung.

In ihrer Urteilsbegruendung teilten die Koblenzer Richter mit, es draenge sich der Verdacht auf, dass die APPD den Spot nicht als ernsthaften Beitrag im politischen Meinungsbildungsprozess verstanden wissen wolle.

Vielmehr missbrauche die APPD die Form der Wahlwerbung zur Verhoehnung der Waehler.

Uglyl
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