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Heise haftet auch ohne Kenntnis fuer Forenbeitraege
#1
bin gerade ueber folgenden beitrag von heise.de gestossen - es geht mir jetzt nicht primaer um heise.de sondern das solche klagen demnaechst auf alle foren zukommen koennten... Irre




Zitat:Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis fuer Forenbeitraege

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfuegung bestaetigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeitraege zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stoeren. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, saemtliche Beitraege zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoss hin zu ueberpruefen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) duerfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschaeftsfuehrer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht ueber die Geschaeftspraktiken von Universal Boards ein Skript veroeffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefaehrden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen woertlich oder sinngemaess dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie moeglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag loeschte umgehend die genannten Forenbeitraege, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beitraege handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfuegung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfuegung wies das Gericht nach einstuendiger muendlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

Die Kammer erklaerte, sie sei ueberzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis fuer die im Forum geaeusserten Inhalte haftbar zu machen sei. Er koenne schliesslich die Texte vorher automatisch oder manuell pruefen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen muessen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermassen nicht funktioniere und eine manuelle Pruefung jedes Beitrags angesichts von ueber 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, liess die Kammer nicht gelten.

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, fuehrt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Moeglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar fuer Rechtsverstoesse in den Beitraegen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gaestebuecher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklaerten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur uebermittelten oder gespeicherten Informationen zu ueberwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Stoerer hafte, wenn zumutbare Kontrollmoeglichkeit ueber die verbreiteten Inhalte bestuenden.

Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schliessen muessen, wenn einzelne Teilnehmer ueber die Straenge zu schlagen drohen, und koennen wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekuendigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegruendung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob/c't)
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#2
ich bind aauch gerade aeusserst geschockt. wuerde gerne mal wissen, wie alt die herren richter waren <_<
ich hoffe jedenfalls, dass heise seine moeglichkeiten ausnuetzt und notfalls per verfassungbeschwerde oder dann gar auf europaeischer ebene dagegen vorgeht! dieses uteil ist sowas von laecherlich...und dabei war ich schon froh, dass user inzw markennamen als nick nehmen duerfen und der forenbetreiber erst nach hinweis auf eine verletzung von rechten dieses entfernen/aendern braucht. das war fuer mich ein kleiner meilenstein.
aber dieses urteil wird keinen bestand haben, das kann ich mir einfach nicht vorstellen.
GIMME FUE GIMME FAH GIMME DABUJABUZA
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#3
Ich hoffe es Braindad, ansonsten sehe ich sehr dunkle Zeiten auf das Internet zukommen Smile
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#4
einfach idiotisch
teilweise denken solche herren/damen einfach nicht nach, bevor sie was tun
leider passieren solche sachen in allen ebenen unserer heutigen gesellschaft

wenn sich diesen urteil durchsetzt, werden viele der prima gefuehrten und auch sehr interessanten foren geschlossen werden, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass sich noch irgendwer die finger schmutzig machen will mit dem Betrieb eines Forums.

leider fuehrt das auch dazu, dass die meinungsfreiheit eines jeden beschnitten wird.

andererseits kann ich die beklagende firma auch verstehen, dass sie nicht will, dass durch solche aufrufe zu einem gemeinsamen "angriff" aufgerufen wird. ein server-ausfall kann fuer eine firma erhebliche schaeden verursachen, denkt man nur mal an einen gewinnentgang.

letztendlich koennen wir alle nur hoffen, dass sich die "oberen" mal ein wenig gedanken machen, was fuer ein "unheil" ein solchen urteil hervorrufen kann bzw. wird. hoffetnlich koennen sie damit leben. ich koennte es nicht
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
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#5
Tolle Rechtsprechung haben wir in diesem Staat... Shake

Wenn man die Idee hinter dem Urteil weiterspinnt, muesste man auch Hausbesitzer wegen der Anstiftung zu einer Straftat belangen, denen irgendein Sprayer beispielsweise ein "Toetet George Bush!"-Graffiti an die Hauswand gesprueht hat. Irgendwie bizarr. Smhair1

Kann man nur hoffen, dass diese Art von Rechtsprechung keinen Bestand haben wird.
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#6
necrosmurf schrieb:muesste man auch Hausbesitzer wegen der Anstiftung zu einer Straftat belangen, denen irgendein Sprayer beispielsweise ein "Toetet George Bush!"-Graffiti an die Hauswand gesprueht hat.

naja, wohl eher nur, wenn der sprayer auch gleich noch eine waffe dazu liefert - dann kannst du das mit dem fall hier vergleichen Smile

@belial: klar, das interesse der firma ist absolut zu verstehen. die aufrufe zum quasi-DoS find ich persoenlich auch nicht okay. nur leider scheint das urteil nicht sehr differenziert zu sein und so betrifft es jeden forenbetreiber. naja, mal abwarten, das urteil werd ich mir mal durchlesen Emotlol_2 mal schauen, wieviel heise selber verschwiegen hat Smile
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#7
Ich reg mich schon gar nicht mehr auf sondern finde mich langsam aber sicher damit ab, dass ich in ca. 10 bis 20 Jahren mein Berufsbild und meine Hobbies computerfrei gestalten werde.
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#8
http://www.gulli.com/news/haftung-fuer-f...005-12-06/

Hier klingt das Ganze schon etwas anders und vor allem auch schluessiger. Auf die Begruendung bin ich jetzt aber um so mehr gespannt Smile
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