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Verbot von "Killer-Spielen"
#31
jop, war nicht uebel, n interview von nem objektiven killerspielverbot-gegner waere nicht schlecht gewesen, ansonsten recht gut. auf jeden fall besser als die scheisse die damals bei Frontal 21 kam...
[align=center][Bild: elfwl3l.jpg]
"Make the most of the Indian hemp seed, and sow it everywhere!"
George Washington


[size=x-small]Musik ist einfach viel zu wundervoll, um sich nur auf ein Genre zu beschr
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#32
Ach, mit so einem Verbot werden diejenigen Politiker eh nicht durchkommen - das waere immerhin eine wirklich massive Beschneidung der Freiheitsrechte eines jeden muendigen Buergers. S. Ciceros Post ("Eine Zensur findet nicht statt") - Im aeussersten Fall wird irgendjemand hundert pro dagegen klagen und Recht bekommen (hoff ich doch Smile) .
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#33
Naja, die wirklichen Regeln werden ja in den Bundesgesetzen formuliert. So koennen die Spiele verboten werden wenn sie a) verfassungsfeindliche Symbole beinhalten oder b) zu einer Straftat aufrufen.
Allerdings wird es schwierig einen Aufruf zu einer Straftat z.B. in Doom3 zu sehen.

Nur damit das nicht missverstanden wird: Der GG-Artikel ist jeder Zeit aenderbar, weil die GroKoa ueber eine 2/3 Mehrheit verfuegt. Es ist nur sehr unwahrscheinlich. Da nuetzt dann auch alles Klagen nichts mehr.

cicero
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#34
Das der Artikel geaendert werden kann, is schon klar. Wenn's aber doch soweit kommt, gaebe es dann nich noch die Moeglichkeit, beim Europaeischen Gerichtshof ne Klage wegen Verletzung der Freiheits-/Persoenlichkeitsrechte einzureichen?
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#35
wen die einmal damit anfangen das GG zuaendern werden sie damit ncith auf hoeren. deswegen werden sie sich das sehr gut ueberlegen
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#36
... und ich zock trotzdem weiter mein 'Manhunt' und toete Menschen ... Uglyl
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#37
Hackfleisch schrieb:Das der Artikel geaendert werden kann, is schon klar. Wenn's aber doch soweit kommt, gaebe es dann nich noch die Moeglichkeit, beim Europaeischen Gerichtshof ne Klage wegen Verletzung der Freiheits-/Persoenlichkeitsrechte einzureichen?

Das waere in der Tat interessant, aber Karlsruhe ist nicht an EuGH-Entscheidungen gebunden.

Zu slipi: Das Grundgesetz wird haeufig geaendert. Im Bereich Grundrechte war der letzte grosse Aufreger beim "grossen Lauschangriff". Der letzte grosse Versuch war die gescheiterte Foederalismusreform, um nur mal ein paar Beispiele zu zeigen. Kleinere aenderungen geschehen eigentlich staendig...

cicero
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#38
Zitat:Das leidige Thema "Killerspiele" flammte durch eine "Verbotserwaehnung" im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU bzw. SPD neu auf und nachdem sich schon die Presse auf dieses Thema stuerzte, meldet sich auch die Wirtschaft in Form des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware zu Wort. Dabei ist es nur nachvollziehbar, dass der BIU keinen Handlungsbedarf sieht, wurden doch bereits 2003 grundlegende aenderungen am Jungendschutz vorgenommen.

Dass ein "hartes Durchgreifen der Politik" bzgl. "Killerspiele" auch zu niedrigeren Umsaetzen in der "Gamesbranche" fuehren koennte, wird in der Stellungsname von BIU-Geschaeftsfuehrer Olaf Wolters nicht erwaehnt.

"Unsere im Bereich der Unterhaltungssoftware taetige Industrie ist der Auffassung, dass die seit dem 01.04.2003 geltenden Neuregelungen des Jugendschutzgesetzes sich in der Praxis bewaehrt haben und insbesondere das bestehende Alterskennzeichnungssystem fuer Computer- und Videospiele erfolgreichen Jugendschutz praktiziert. Durch die Installation eines staendigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehoerden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist hier eine staatliche Aufsicht gegeben und die unabhaengige Arbeit der USK garantiert.

Die Anbieter von Unterhaltungssoftware sind sich ihrer Verantwortung fuer den Jugendschutz bewusst. In der der Praxis wird bewiesen, dass man dieser Verantwortung auch gerecht wird. So werden die Spielkonsolen der neusten Generation technische Vorrichtungen besitzen, die eine Altersentsprechende Nutzung der Spielkonsolen ermoeglicht. Spiele, welche nicht der eingestellten Altersfreigabe entsprechen, werden auf den Spielkonsolen der neusten Generation nicht mehr spielbar sein. Entsprechende Einstellungen sehen auch die kommenden Betriebssysteme fuer Computer vor, die damit auch fuer PC-Spiele einen praktikablen Jugendschutz ermoeglichen. Diese Massnahmen dokumentieren aus unserer Sicht auch die etablierte Zusammenarbeit zwischen den Obersten Landesjugendbehoerden, USK und Industrie im Bereich des Jugendschutzes.

Ein effektiver Jugendschutz erfordert ein Taetigwerden auch an den Stellen, wo Computer- und Videospiele genutzt werden. Unser Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Medium. Deshalb fuehren wir bereits seit 2 Jahren im Rahmen der Leipziger Branchenmesse Games Convention einen intensiven Dialog mit Eltern und Kindern. Die Informationsmoeglichkeit ueber Computer- und Videospiele stellt einen Kernbereich des Ausstellungsbereichs GC-family dar und bildet damit einen Messeschwerpunkt. So haben wir uns gemeinsam mit der Leipziger Messe erfolgreich dafuer eingesetzt, dass die Games Convention als Fortbildungsveranstaltung fuer Lehrkoerper in vielen Bundeslaendern anerkannt ist.

Die Formulierung eines "Verbotes von Killerspielen" im Koalitionsvertrag halten wir angesichts der vorstehenden Gegebenheiten fuer ungluecklich. Diese Formulierung macht nicht deutlich, ob hiermit die in der Vergangenheit in die Kritik geratenen "Gotcha"-Spiele gemeint sind oder eben auch Computer- und Videospiele. Angesichts der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Verbot von gewaltverherrlichenden oder menschenverachtenden Computer- und Videospielen ist die Forderung nach weiteren gesetzlichen Regelungen unverstaendlich. Gerne beteiligen wir uns an der angestossenen Debatte und tragen unseren Teil zu sachgerechten Loesung bei."

Dem BIU gehoeren Publisher und Softwarehersteller wie z.B. Ubisoft, Microsoft, Nintendo, Sony, Take2, THQ oder EA an.

Quelle:
http://www.demonews.de
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