19.11.2005, 02:25
jop, war nicht uebel, n interview von nem objektiven killerspielverbot-gegner waere nicht schlecht gewesen, ansonsten recht gut. auf jeden fall besser als die scheisse die damals bei Frontal 21 kam...
Verbot von "Killer-Spielen"
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19.11.2005, 02:25
jop, war nicht uebel, n interview von nem objektiven killerspielverbot-gegner waere nicht schlecht gewesen, ansonsten recht gut. auf jeden fall besser als die scheisse die damals bei Frontal 21 kam...
19.11.2005, 06:43
Ach, mit so einem Verbot werden diejenigen Politiker eh nicht durchkommen - das waere immerhin eine wirklich massive Beschneidung der Freiheitsrechte eines jeden muendigen Buergers. S. Ciceros Post ("Eine Zensur findet nicht statt") - Im aeussersten Fall wird irgendjemand hundert pro dagegen klagen und Recht bekommen (hoff ich doch ) .
19.11.2005, 14:54
Naja, die wirklichen Regeln werden ja in den Bundesgesetzen formuliert. So koennen die Spiele verboten werden wenn sie a) verfassungsfeindliche Symbole beinhalten oder b) zu einer Straftat aufrufen.
Allerdings wird es schwierig einen Aufruf zu einer Straftat z.B. in Doom3 zu sehen. Nur damit das nicht missverstanden wird: Der GG-Artikel ist jeder Zeit aenderbar, weil die GroKoa ueber eine 2/3 Mehrheit verfuegt. Es ist nur sehr unwahrscheinlich. Da nuetzt dann auch alles Klagen nichts mehr. cicero
19.11.2005, 15:16
Das der Artikel geaendert werden kann, is schon klar. Wenn's aber doch soweit kommt, gaebe es dann nich noch die Moeglichkeit, beim Europaeischen Gerichtshof ne Klage wegen Verletzung der Freiheits-/Persoenlichkeitsrechte einzureichen?
19.11.2005, 15:16
wen die einmal damit anfangen das GG zuaendern werden sie damit ncith auf hoeren. deswegen werden sie sich das sehr gut ueberlegen
20.11.2005, 14:30
... und ich zock trotzdem weiter mein 'Manhunt' und toete Menschen ...
20.11.2005, 16:18
Hackfleisch schrieb:Das der Artikel geaendert werden kann, is schon klar. Wenn's aber doch soweit kommt, gaebe es dann nich noch die Moeglichkeit, beim Europaeischen Gerichtshof ne Klage wegen Verletzung der Freiheits-/Persoenlichkeitsrechte einzureichen? Das waere in der Tat interessant, aber Karlsruhe ist nicht an EuGH-Entscheidungen gebunden. Zu slipi: Das Grundgesetz wird haeufig geaendert. Im Bereich Grundrechte war der letzte grosse Aufreger beim "grossen Lauschangriff". Der letzte grosse Versuch war die gescheiterte Foederalismusreform, um nur mal ein paar Beispiele zu zeigen. Kleinere aenderungen geschehen eigentlich staendig... cicero
22.11.2005, 12:44
Zitat:Das leidige Thema "Killerspiele" flammte durch eine "Verbotserwaehnung" im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU bzw. SPD neu auf und nachdem sich schon die Presse auf dieses Thema stuerzte, meldet sich auch die Wirtschaft in Form des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware zu Wort. Dabei ist es nur nachvollziehbar, dass der BIU keinen Handlungsbedarf sieht, wurden doch bereits 2003 grundlegende aenderungen am Jungendschutz vorgenommen. |
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